Es gibt keine Pflicht des Reparateurs Dich auf einen wirtschaftlichen Totalschaden aufmerksam zu machen, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen. Er sollte es aber machen, damit sich nachher kein Kunde ärgert, so wie Du.
Bevor wir hier weiterreden: bitte um Angabe des Reparaturaufwandes gemäß Rechnung. Ich kenne einen Nähmaschinenmechaniker, dem ich dies vorlegen kann.
LG
Michael
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Baum-Darstellung
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14.10.2015, 07:48 #11
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