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  1. #1
    Hallo Elmar, Differenzbesteuerung ist für Gebrauchtwarenverkäufer gedacht, die von privat kaufen. Wenn ein gewerblicher Autohändler von privat kauft kann er keine Vorsteuer ziehen, müsste aber beim Verkauf die Umsatzsteuer abführen.

    Wenn er Differenzbesteuerung anwendet muß er nur auf die Differenz Vk-Ek die Mehrwertsteuer zahlen.
    Ob er die nicht doch ausweisen darf / muß weiss ich nicht.

    edit Michael hat mehr Ahnung und war auch noch schneller.
    Grüße! Christoph

  2. #2
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Zitat Zitat von oberstklink Beitrag anzeigen
    Ob er die nicht doch ausweisen darf / muß weiss ich nicht.
    Damit würde der Händler dem Käufer ja seine Marge bekannt geben.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  3. #3
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von oberstklink Beitrag anzeigen
    Ob er die nicht doch ausweisen darf / muß weiss ich nicht.
    Bereinigen wir mal wieder gefährliches Halbwissen:

    § 14 a (6) UStG
    "In den Fällen der Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 hat die Rechnung die Angabe „Sonderregelung für Reisebüros“ und in den Fällen der Differenzbesteuerung nach § 25a die Angabe „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“, „Kunstgegenstände/Sonderregelung“ oder „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“ zu enthalten. In den Fällen des § 25 Abs. 3 und des § 25a Abs. 3 und 4 findet die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8) keine Anwendung."

    Bedeutet: Es muss kein gesonderter Ausweis der USt erfolgen. Ein freiwilliger Ausweis macht aus 2 Gründen keinen Sinn: Wie bereits erwähnt, gibt der Wiederverkäufer sein Spanne preis. Zudem ist die Finanzverwaltung der Auffassung, dass es sich dann um einen s.g. "unberechtigten Steuerausweis" handelt, was dazu führt, dass die Steuer von Wiederverkäufer 2 mal zu entrichten wäre: Einmal die tatsächlich geschuldete originäre Steuer und daneben die unberechtigt ausgewiesene Steuer. Halte die Auffassung der Finanzverwaltung für sehr gewagt und würde dies im Eventualfall nicht hinnehmen.

    Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
    Gilt aber nur für bestimmte Produkte §25 a UStG
    Wie kommst Du darauf ? Gilt eigentlich für alle Produkte, außer für bestimmte Edelsteine und Edelmetalle. Von Bedeutung ist vielmehr die Antwort auf die Frage, wer die Regelung anwenden darf, sprich wer Wiederverkäufer i.S. von § 25 a UStG ist.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

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