Schlussendlich meint er damit dass keine zusätzliche Steuer mehr auf den Artikel erhoben wird.

D.h. der Artikel wird mit abgeführter Umsatzsteuer verkauft, diese jedoch nicht explizit ausgewiesen.

Dem privaten Käufer entsteht daraus kein Nachteil.

Der Verkäufer zieht den "Vorteil" durch einen marginalen besseren Steuersatz auf seinen Gewinn...

Wärst Du bei dem Artikel Vorsteuerabzugsberechtigt gewesen?