Wenn der Hinweis von ihm irgendwo zu lesen ist, dass aufgrund seiner Differenzbesteuerung kein USt offen ausgewiesen werden kann, ist er wohl seinen Pflichten nachgekommen.
Dass ein zarter Hinweis irgendwo überlesen wird, insbesondere unter dem Hinweis Preis inkl. USt, steht auf einem anderen Blatt.
Denn insbesondere der Endkunde geht ja sowieso davon aus, dass der angezeigte Preis inkl. USt ist.
Nur den VorSt abzugsberechtigten Unternehmer kann die offen ausgewiesene USt ja interessieren.
Würde mich dann aber auch ziemlich ärgern.