ME hat der Händler ja nicht unrecht. Sein Preis ist inkl. USt, jedoch aufgrund seiner Differenzbesteuerung nicht offen ausgewiesen.
Allerdings müsste mE seinerseits der Hinweis erfolgen, dass die USt aufgrund von Differenzbesteuerung nicht offen ausgewiesen werden kann. Damit grundsätzlich ein zum VorSt Abzug berechtigter Unternehmer weiß, dass keine Ust offen ausgewiesen ist, so dass kein Anspruch auf VorSt besteht.
Nun käme es wohl auf den genauen Wortlaut des Händlers an (oder das Kleingedruckte).