Generell gilt, dass nur auf einem Motorrad oder -roller mit Beifahrer-Sitz, Fußrasten und Haltevorrichtung eine zweite Person mitgenommen werden darf. Fehlen Haltegriffe oder Halteriemen, Fußrasten oder gar Zweiersitzbank muss theoretisch der Eintrag im Kfz-Schein geändert werden, weil dann keine zweite Person transportiert werden darf.

Quelle: https://www.adac.de/reise_freizeit/m...beifahrer.aspx