Mein Händler kommt nicht aus den Puschen............bei VW komm ich mit der Frage im Moment erst gar nicht durch: Die splitten bei der Telefonanfrage direkt:
1. Frage zum Abgasthema
2. Andere Frage
Wenn man 2 wählt, ist das Telefonat sofort beendet - die haben im Moment wohl nicht genaug Personalkapazitäten, um potenielle Neufahrzeugkäufer (ja - soll es noch geben) zu betreuen
Ich finde nirgendwo die genauen Bestimmungen zur Umtauschprämie. Evtl. hat die hier jemand oder er kennt sich mit dem Thema aus:
Mein Wissensand ist: Zu verwertendes Fahrzeug muss 4 Monate auf den Besteller zugelassen sein.
Fahrzeug meines Vaters war 19 Jahre auf ihn zugelassen, wurde vor 3 Monaten stillgelegt und sollte nun wieder auf ihn zugelassen werden. Bin der Meinung er soll sich noch einmal was neues gönnen - am besten unter Nutzung der Prämie. Das Fahrzeug war zweifelsfrei mehr als 4 Monate auf ihn angemeldet und wäre notfalls zum Bestellzeitpunkt auch wieder auf ihn zugelassen. Die Lesart könnte aber auch sein, dass das Fahrzeug in den der Bestellung unmittelbar vorausgehenden 4 Monaten auf ihn zugelassen sein muss, was zweifelsfrei nicht der Fall ist![]()
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Thema: "Abwrackprämie" VW
Baum-Darstellung
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25.09.2015, 11:03 #1
"Abwrackprämie" VW
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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