Vielleicht um die Perspektive bei der Betrachtung solcher Fälle zurecht zu rücken: Beim Auto greift die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, anders als bei anderen Schäden liegt die Haftungsbegründung nicht erst in dem schädigen Ereignis, sondern vorgelagert schon darin, eine "erlaubte" Gefahr zu "betreiben". Gleiches gilt neben dem Auto daher z.B. auch beim Halten von Haustieren.
Aus diesem Grund gibt es bei Verkehrsunfällen auch selten eine 100% Schuld auf einer Seite, sondern meist ein Mitverschulden allein deshalb, weil man selbst eben auch ein "gefährliches Fahrzeug" bewegt hat.
Greift nun wegen 828 BGB die Haftung des Kindes nicht durch, bleibt diese auf der Seite des Autofahrers/Fahrzeughalters.
Das mag nun unfair klingen, aber die Ausgangslage ist eben hier nicht "ich habe gar nichts gemacht", sondern "ich habe zu der Gefährdung beigetragen, weil ich ein Fahrzeug überhaupt nur bewege."
P.S. Jörn war schneller![]()
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24.09.2015, 12:16 #1Viele Grüße,
Jonathan
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