Der PKW haftet aus der Gefährdungshaftung heraus und der Junge zählt zu den Nicht-Deliktsfährigen Personen im Straßenverkehr, wobei normalerweise die Nicht-Deliktsfähigkeit mit 7 Jahren aufhört, der Straßenverkehr als Ausnahme mit 10 Jahren.
Ein Gutachter würde prüfen, ob es dem Jungen zuzumuten war, im Beisein seiner Mutter den Gehweg mit dem Fahrrad zu benutzen, ist halt Fallabhängig.
Wenn die Mutter des Jungen Schadenersatzanspruche anmeldet, hat sie gute Chancen diese durchzusetzen.
Wenn die Mutter eine bessere Variante einer Privathaftpflichtversicherung besitzt, dann schließt diese auch Schäden durch Nicht-Deliktsfähige Kinder mit ein und Deine Mitarbeiterin bekommt ihren Schaden ersetzt, ggf. ist die Leistung gedeckelt.
Wenn nicht der Fall, dann die V-Kasko bemühen, ist ärgerlich, aber leider nicht zu ändern.
Ergebnis 1 bis 20 von 25
Hybrid-Darstellung
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24.09.2015, 12:13 #1
Geändert von crazy_joeblunt (24.09.2015 um 12:15 Uhr)
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von mir aus......
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