Zitat Zitat von klazomane Beitrag anzeigen
Du hast sicher mit allem Recht. Dennoch wundert mich die Aussage der eigenen Versicherung, dass GERADE IN DIESEM BESCHRIEBENEN FALL die Schuld beim Fahrer läge. Bedeutet, wenn mein KFZ falsch geparkt ist(z.B. halb auf dem Gehweg), ein Kind dagegen fährt und sich das Genick bricht, habe ich es fahrlässig getötet???
Natürlich nicht. Du kannst aber den Schaden am Fahrzeug nicht geltend machen. Im dem Ausgangsfall ist auch nicht deine Mitarbeiterin schuld, sondern das Kind haftet nicht für den verursachten Schaden.