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  1. #1
    Freccione Avatar von klazomane
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    Zitat Zitat von blarch Beitrag anzeigen
    Ich glaube Du wirst hier, auch nicht von einem Anwalt, keine abschliessende und zuverlässige Antwort erhalten.

    Was ich aber mit Sicherheit sagen kann ist, dass Deine Angestellte froh sein kann, dass dem Jungen nichts gravierendes passiert ist. Weiter hat man als Kraftfahrer immer das Betriebsrisiko zu tragen, auch wenn das Fahrzeug steht.

    Ich frage mich, warum Sie sich Gedanken darüber macht ob Sie schuld ist oder nicht? Dem Jungen ist ja nichts passiert und eine Strafanzeige etc. folgt aller Voraussicht nicht. Soll doch ihre Versicherungen den Fall übernehmen, genau für solche Fälle gibt es ja Versicherungen.
    Du hast sicher mit allem Recht. Dennoch wundert mich die Aussage der eigenen Versicherung, dass GERADE IN DIESEM BESCHRIEBENEN FALL die Schuld beim Fahrer läge. Bedeutet, wenn mein KFZ falsch geparkt ist(z.B. halb auf dem Gehweg), ein Kind dagegen fährt und sich das Genick bricht, habe ich es fahrlässig getötet???
    Gruß, der Carsten

  2. #2
    Freccione Avatar von Janufer
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    Das würde mich jetzt auch interessieren.
    Diese Situation ist nämlich auch mein täglich Brot. Ich muss zwingend auf den Gehweg fahren, da ich sonst weder Ampel noch Verkehr (wenn Grün) sehen kann. Unsere Ausfahrt führt ein Stück recht steil nach oben. Aufgrund der Eckmauer, sehen mich auch von oben kommende Fussgänger (am Berg) erst im letzten Moment. Da gab es schon unzählige äusserst knappe Situationen.

    Grüsse Jan
    If you pray hard enough, you can make water run uphill! How hard? Hard enough to make water run uphill, of course!

  3. #3
    Zitat Zitat von Janufer Beitrag anzeigen
    Das würde mich jetzt auch interessieren.
    Diese Situation ist nämlich auch mein täglich Brot. Ich muss zwingend auf den Gehweg fahren, da ich sonst weder Ampel noch Verkehr (wenn Grün) sehen kann. Unsere Ausfahrt führt ein Stück recht steil nach oben. Aufgrund der Eckmauer, sehen mich auch von oben kommende Fussgänger (am Berg) erst im letzten Moment. Da gab es schon unzählige äusserst knappe Situationen.

    Grüsse Jan
    Kannst du keinen Spiegel anbringen um eine Gefährdung entgegen zu wirken.?
    gruß Jörg

  4. #4
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
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    Zitat Zitat von klazomane Beitrag anzeigen
    Du hast sicher mit allem Recht. Dennoch wundert mich die Aussage der eigenen Versicherung, dass GERADE IN DIESEM BESCHRIEBENEN FALL die Schuld beim Fahrer läge. Bedeutet, wenn mein KFZ falsch geparkt ist(z.B. halb auf dem Gehweg), ein Kind dagegen fährt und sich das Genick bricht, habe ich es fahrlässig getötet???
    Natürlich nicht. Du kannst aber den Schaden am Fahrzeug nicht geltend machen. Im dem Ausgangsfall ist auch nicht deine Mitarbeiterin schuld, sondern das Kind haftet nicht für den verursachten Schaden.

    Viele Grüße,
    Malte

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