Wenn beim Porsche der Klappenauspuff in einem gewissen Geschwindigkeitsbereich (ich glaube zwischen 15 und 70km/h) zugeht, nur um irgeneiner deutschen Lärmvorschrift zu genügen, dann wäre es doch auch Täuschung?
Mit dem Argument, dass der Lärmpegel nur die spezifischen Testbestimmungen erfüllt, aber nicht die realistischen Fahrbedingungen?
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Thema: Corporate Governance
Hybrid-Darstellung
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29.09.2015, 13:45 #1
Geändert von RBLU (29.09.2015 um 13:49 Uhr)
Gruss,
Bernhard
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29.09.2015, 13:52 #2Gesperrter User
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Das ist ja auch seit längerer Zeit auf dem Radar!
Laut einer neuen EU-Verordnung werden ab 2016 Klappenauspuffanlagen für sportliche Automobile verboten.
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29.09.2015, 14:19 #3
Jede Vorschrift hat oft auch einen gewissen Ermessensspielraum.
Und das kann man ja auch nutzen. Wenn die Klappe vom Hersteller aus geschlossen ist, dann ist das ja ok. Jetzt gibt es eine Option, die Klappe zu öffnen. Wenn der Kunde das tut (und dazu hat er beim Porsche ja einen Taster), ist das ja "seine" Sache. Der Hersteller hat die Taste ja bestimmt nur für die Rennstrecke oder außerhalb geschlossener Ortschaften installiert. 
BTW gibt es so viele Gesetze, Vorschriften in allen Ländern, es gibt ja nicht nur Europa oder USA, auch Canada hat eigene, China, Japan und noch viele andere mehr. Auch da kann natürlich mal was übersehen werden. Hat jetzt nichts mit dem aktuellen Fall zu tun, aber EIN Auto auf der ganzen Welt anbieten ist leider nicht so einfach, da man es in fast jedem Land anders anbieten muss. Da haben es Hersteller wie Renault und Co einfacher, die ihre Fahrzeuge "nur" in Europa anbieten. Das gilt auch für die Crashtests, denn Euro-NCAP und US-NCAP sind extrem unterschiedlich und z.T. gegensätzlich.
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29.09.2015, 15:39 #4ehemaliges mitgliedGast
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29.09.2015, 15:53 #5




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