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24.09.2015, 10:16 #1
Schuldfrage bei KFZ-Unfall mit Personenschaden.
Aus gegebenem Anlass habe ich eine Frage an die Juristen im Forum.
Eine meiner Angestellten hatte heute morgen einen Unfall mit ihrem KFZ. Sie fuhr aus ihrer Ausfahrt heraus und blieb, wegen einer roten Ampel neben ihrer Ausfahrt,mit dem Vorderwagen halb den Bürgersteig blockierend, stehen.
Nach einigen Sekunden fuhr ihr ein 8-10 jähriger Junge auf seinem Fahrrad von rechts kommend, seitlich in ihr KFZ, machte einen "Abflug" über die Motorhaube und zog sich vordergründig nur kleinste Versetzungen zu(Schürfwunden)+ Schäden an vorderem, seitlichen Stoßfänger und Motorhaube. Sofort kam seine Mutter angeeilt und entschuldigte sich für ihren Sohn und gestand sogar seine Schuld ein(keine Zeugen!). Die Polizei wollte die Mutter nicht rufen und meinte, sie würde den Schaden ihrer Versicherung melden.
Somit begab sich meine Angestellte, nach Austausch der Personalien, zur Arbeit und meldete den Schaden noch ihrer Versicherung.
Die Mitarbeiterung der Versicherung meinte dann zu meiner Angestellten, dass, wenn der Junge unter 10 Jahren alt wäre, auf jeden Fall sie Schuld am Unfall hätte, auch, wenn ihr Wagen stand...
Was sagt ihr dazu???Geändert von klazomane (24.09.2015 um 10:17 Uhr)
Gruß, der Carsten
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24.09.2015, 10:23 #2
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24.09.2015, 10:36 #3
Wer hat jetzt was welcher Versicherung gemeldet
für mich liest es sich so als haben beide ihre Versicherungen angerufen?
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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24.09.2015, 10:44 #4
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828 BGB sagt eigentlich alles - ich weiß aber nicht, ob es Versicherungen gibt, die den Schaden trotzdem übernehmen.
Alternativ über die Aufsichtspflicht der Eltern (in diesem Fall dann der Mutter) an die Sache herangehen.
-> http://dejure.org/gesetze/BGB/832.htmlGruß
Tobias
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24.09.2015, 10:46 #5
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24.09.2015, 10:52 #6
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24.09.2015, 10:57 #7
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Was mich bei der Aussage stutzig macht ist...
Wir waren nicht dabei"Einige Sekunden" ist allerdings ein dehnbarer Begriff! 2 Sekunden, 5 Sekunden, 10 Sekunden...
Aber egal, das wird hier sowieso sonst wieder ein Auto vs. Kind Thread - und erfahrungsgemäss hat das Kind hier in der Argumentation eher schlechte Karten
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24.09.2015, 11:00 #8
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24.09.2015, 11:02 #9
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24.09.2015, 11:03 #10
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24.09.2015, 11:15 #11
Ich glaube Du wirst hier, auch nicht von einem Anwalt, keine abschliessende und zuverlässige Antwort erhalten.
Was ich aber mit Sicherheit sagen kann ist, dass Deine Angestellte froh sein kann, dass dem Jungen nichts gravierendes passiert ist. Weiter hat man als Kraftfahrer immer das Betriebsrisiko zu tragen, auch wenn das Fahrzeug steht.
Ich frage mich, warum Sie sich Gedanken darüber macht ob Sie schuld ist oder nicht? Dem Jungen ist ja nichts passiert und eine Strafanzeige etc. folgt aller Voraussicht nicht. Soll doch ihre Versicherungen den Fall übernehmen, genau für solche Fälle gibt es ja Versicherungen.Gruss Wolfgang
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24.09.2015, 11:23 #12
Du hast sicher mit allem Recht. Dennoch wundert mich die Aussage der eigenen Versicherung, dass GERADE IN DIESEM BESCHRIEBENEN FALL die Schuld beim Fahrer läge. Bedeutet, wenn mein KFZ falsch geparkt ist(z.B. halb auf dem Gehweg), ein Kind dagegen fährt und sich das Genick bricht, habe ich es fahrlässig getötet???
Gruß, der Carsten
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24.09.2015, 11:34 #13
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Das würde mich jetzt auch interessieren.
Diese Situation ist nämlich auch mein täglich Brot. Ich muss zwingend auf den Gehweg fahren, da ich sonst weder Ampel noch Verkehr (wenn Grün) sehen kann. Unsere Ausfahrt führt ein Stück recht steil nach oben. Aufgrund der Eckmauer, sehen mich auch von oben kommende Fussgänger (am Berg) erst im letzten Moment. Da gab es schon unzählige äusserst knappe Situationen.
Grüsse JanIf you pray hard enough, you can make water run uphill! How hard? Hard enough to make water run uphill, of course!
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24.09.2015, 11:47 #14
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24.09.2015, 11:56 #15
D.h. auch die Haftpflicht der Eltern springt nicht ein(Stichwort: Aufsichtspflicht)?
Gruß, der Carsten
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24.09.2015, 12:00 #16
Typsche Juristenantwort: Das kommt darauf an. Nur wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann. Also immer einzelfallabhängig und hier kaum zutreffend zu beantworten.
Viele Grüße,
Malte
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24.09.2015, 12:01 #17
Warum meldet die Mutti nicht einfach den Schaden bei ihrer PHV, schildert dass ihr 10 jähriger Sohn aus Unvorsichtigkeit gegen ein stehendes Fahrzeug geprallt ist.
Im Normalfall geht sowas ohne Gutachter und Anwalt über die Bühne aber man kann auch ein juristisches Drama daraus machen.LG
Günni
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24.09.2015, 12:13 #18
Der PKW haftet aus der Gefährdungshaftung heraus und der Junge zählt zu den Nicht-Deliktsfährigen Personen im Straßenverkehr, wobei normalerweise die Nicht-Deliktsfähigkeit mit 7 Jahren aufhört, der Straßenverkehr als Ausnahme mit 10 Jahren.
Ein Gutachter würde prüfen, ob es dem Jungen zuzumuten war, im Beisein seiner Mutter den Gehweg mit dem Fahrrad zu benutzen, ist halt Fallabhängig.
Wenn die Mutter des Jungen Schadenersatzanspruche anmeldet, hat sie gute Chancen diese durchzusetzen.
Wenn die Mutter eine bessere Variante einer Privathaftpflichtversicherung besitzt, dann schließt diese auch Schäden durch Nicht-Deliktsfähige Kinder mit ein und Deine Mitarbeiterin bekommt ihren Schaden ersetzt, ggf. ist die Leistung gedeckelt.
Wenn nicht der Fall, dann die V-Kasko bemühen, ist ärgerlich, aber leider nicht zu ändern.Geändert von crazy_joeblunt (24.09.2015 um 12:15 Uhr)
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von mir aus......
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24.09.2015, 12:16 #19
Vielleicht um die Perspektive bei der Betrachtung solcher Fälle zurecht zu rücken: Beim Auto greift die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, anders als bei anderen Schäden liegt die Haftungsbegründung nicht erst in dem schädigen Ereignis, sondern vorgelagert schon darin, eine "erlaubte" Gefahr zu "betreiben". Gleiches gilt neben dem Auto daher z.B. auch beim Halten von Haustieren.
Aus diesem Grund gibt es bei Verkehrsunfällen auch selten eine 100% Schuld auf einer Seite, sondern meist ein Mitverschulden allein deshalb, weil man selbst eben auch ein "gefährliches Fahrzeug" bewegt hat.
Greift nun wegen 828 BGB die Haftung des Kindes nicht durch, bleibt diese auf der Seite des Autofahrers/Fahrzeughalters.
Das mag nun unfair klingen, aber die Ausgangslage ist eben hier nicht "ich habe gar nichts gemacht", sondern "ich habe zu der Gefährdung beigetragen, weil ich ein Fahrzeug überhaupt nur bewege."
P.S. Jörn war schnellerViele Grüße,
Jonathan
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24.09.2015, 13:28 #20
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