Du nimmst das Handy nach dem Heimaturlaub wieder mit, oder?!?
Dann musst Du da gar nix verzollen. Und wenn Du am Ende zurueck ziehst gelten Sachen als "Umzugsgut" die Du laenger als 6 Monate besessen hast
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09.09.2015, 09:44 #1
Längerer Auslandsaufenthalt Zoll?
Hallo,
vielleicht gibt es jemanden, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir daher hier weiterhelfen kann. Auf der Seite vom Zoll werde ich nicht fündig und Anrufen ist teuer aus Südkorea.
Ich bin zurzeit für ein Jahr hier ( noch 11 Monate ) und werde einmal um Weihnachten für zwei Wochen nach Deutschland kommen. Ich habe das Problem, dass mein Handy nicht mehr funktioniert und ich ein neues kaufen muss. Dieses liegt allerdings 50€ über dem Freibetrag von 430€ und ich habe eigentlich wenig Lust daher auf den Gesamtbetrag Steuern zu zahlen. Ohne Handy geht es hier aber nicht, daher wollte ich fragen, ob jemand weiß, ob ich durch die längere Dauer des Aufenthalts hier einen anderen Freibetrag habe oder das Handy nicht zollpflichtig ist.
DankeViele Grüße
Kevin
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09.09.2015, 10:06 #2LG,
Markus
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09.09.2015, 10:20 #3
Ja genau ich nehme es wieder mit.
Das klingt doch ganz gut.
Vielen Dank für die Auskunft.Viele Grüße
Kevin
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09.09.2015, 11:11 #4
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noch in Deutschland mit Erstwohnsitz gemeldet ?
VG
Udo
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09.09.2015, 15:08 #5
Nein.
Ich habe gerade gelernt, dass man über Skype praktisch umsonst überall anrufen kann und daher den Zoll angerufen.
Falls es jemanden hier noch betrifft, irgendwann vielleicht einmal, es wird beim endgültigen Wiedereinreisen ein Zeitwert genommen. Dieser ist bei meinem Handy dann natürlich schon unter der Freigrenze, daher hab ich auch nicht weiter nach anderen Freistellungen gefragt. Und für Heimaturlaub muss man auch nichts verzollen, wenn man es wieder mitnimmt danach. Und wichtig, wie hugo gefragt hat, man darf anscheinend keinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben.Viele Grüße
Kevin
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09.09.2015, 15:13 #6
Hmm...
Vielen Dank Kevin!
Kenne das aber so, dass nach 6 Monaten Besitz bei einem Umzug zurueck nach Deutschland gar keine Steuer anfaellt (egal was es mal gekostet hat). Da dass dann nichts anderes ist als wenn ein Auslaender erstmalig nach Deutschland zieht. Halt normales Umzugsgut, auf das kein Einfuhrzoll etc anfaellt...LG,
Markus
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09.09.2015, 15:14 #7
Servicelink:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoe...ngen_node.html
Gilt aber nur, wenn Du mehr als 1 Jahr weg warst..LG,
Markus
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09.09.2015, 15:30 #8
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09.09.2015, 16:05 #9
Noch ein Tipp: Wenn du im nichteuropaeischen Ausland lebst, kannst du dein auslaendischen Wohnsitz im Pass eintragen lassen und dir die dt. MWST zurueckerstatten lassen. (falls du dir was in D. kaufen moechtest).
Schau mal unter "Ubersiedlungsgut" im Internet.Gruss,
Bernhard
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09.09.2015, 16:38 #10
Die 12 Monate verpasse ich ganz knapp, aber sonst kommen auch keine großen Anschaffen mehr, hoffe ich jedenfalls.
Danke noch für den Tipp mit dem Übersiedlungsgut, werde ich mir genauer ansehen.Viele Grüße
Kevin
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09.09.2015, 19:32 #11
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Ist die Katze mitgekommen ?
Gruß Anke
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09.09.2015, 19:51 #12
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09.09.2015, 20:08 #13
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10.09.2015, 01:34 #14
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16.09.2015, 12:18 #15
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Super !! Schön !!!!
Gruß Anke
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