Dein Vermieter wird doch wohl eine Gebäudeversicherung haben, die den Schaden regulieren sollte, zumal Du diese wahrscheinlich über die Nebenkosten anteilig mitbezahlst.
Grds. hat man als Vermieter Rechte und Pflichten, ebenso wie der Mieter. Diesen ist der Vermieter aus meiner Sicht nur unangemessen nachgekommen, insbesondere in zeitlicher Hinsicht. Da Du aber langfristig orientiert bist, kann es hier ggf. sinnvoll sein, einen Kompromiss zu vereinbaren.
Grds. kann man argumentieren, die Miete für den betroffenen Raum ab Mangeleintritt (nachvollziehbare Mangelanzeige vorausgesetzt) rückwirkend in voller Höhe anteilig zu mindern. Ob dies im Gesamtkontext angemessen ist, solltest Du abschließend monetär und v.a. strategisch beurteilen, insbesondere vor dem Hintergrund der Langfristigkeit.
Gruß Thorsten
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15.09.2015, 20:56 #1
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Geändert von Unruhstifter (15.09.2015 um 20:57 Uhr)
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