Meine Frage geht an die Rechtsexperten hier im Forum:
Mir wurde ein Zeugenfragebogen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts als Halter des betroffenen KFZ zugestellt, Fahrer war ich nicht.
Da ich den Fahrer aber gut kenne (mein Junior) steht mir doch wohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, oder?
Was geschieht, wenn ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache?
Das wohl weitere Problem ist, dass mein Junior im Juli bereits, im gleichen Auto, mit mehr als 21 km/h geblitzt wurde und den Verstoss damals, ohne mein Wissen, auch zugegeben hat. Der entsprechende Bussgeldbescheid ging ihm wohl letzte Woche zu.
Verkehrsrechtschutz über ADAC Plusmitgliedschaft ist vorhanden.
Danke für die Ratschläge
Ergebnis 1 bis 20 von 88
Hybrid-Darstellung
-
27.10.2015, 16:28 #1
- Registriert seit
- 12.04.2006
- Beiträge
- 218
Zeugenfragebogen Geschwindigkeitsüberschreitung
-
27.10.2015, 16:36 #2
Wann war der Verstoß - wann hast Du den Bogen bekommen ? - was für eine Antwortfrist hast Du?
Das Schlimmste, was dir passieren kann, ist ein Fahrtenbuch.
Ansonsten wäre eine Nachschulung für Junior nicht das verkehrteste....Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
27.10.2015, 16:50 #3
Stimmt! Mit dem Fahrtenbuch kann man leben, auch wenn's unbequem ist.
Schlimm ist, dass Junior nicht aus seinen Fehlern lernt und noch schlimmer, wenn er andere dadurch in Gefahr bringt!Grüße
Peter
-
27.10.2015, 17:30 #4
- Registriert seit
- 12.04.2006
- Beiträge
- 218
Themenstarter
Der Verstoß war am 03.09, Fragebogen kam am 21.10., Antwortfrist eine Woche
Das bedeutet, den Bogen nicht zurück schicken, auch nicht nur mit den Pflichtangaben zu meiner Person?
Ist zwar innerorts, allerdings handelt es sich hier eigentlich um eine Umgehungsstrasse.
Wer die Ecke kennt: Es ist die Hochstrasse zwischen Ludwigshafen und Mannheim, dort ändert sich die Geschwindigkeit von 90 km/h auf üblicherweise 70 km/h, bedingt durch eine Strassenbaustelle im Moment auch in einem Teilbereich derzeit 50 km/h. und dort stand der Blitzer.
Da, nur auf der Gegenfahrbahn, wurde mein Sohn auch beim ersten mal geblitzt, ebenfalls Baustelle.
Lohnt sich hier evtl. noch ein Einspruch?
Und danke für die bisherigen Hinweise.
-
27.10.2015, 18:07 #5
Ha, die Stelle kenn ich! Immer achte ich drauf, da nicht zu schnell zu fahren, weil da früher ständig Blitzer waren und nie ist da ne Blitze. Immer sag ich meiner Frau da: "Fahr langsamer, da wird gern geblitzt." Immer fährt sie langsamer und nie ist da ne Blitze. Und immer sagt sie: "Immer sagst Du, daß hier ne Blitze sei und nie ist eine Blitze da." Das werd ich ihr umgehend erzählen.
Tut mir leid für Deinen Junior, die Stelle ist echt blöd und man kann problemlos zu schnell fahren dort. Sind auch keine Schulkinder gefährdet, Belehrungen also völlig unnötig.Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
-
27.10.2015, 18:41 #6
- Registriert seit
- 12.04.2006
- Beiträge
- 218
Themenstarter
Bei mir sind es 100.000 km im Jahr, seit 35 Jahren unfallfrei. Wissen und Erfahrung wohl auch vorhanden. Letzter Strafzettel vor 4 Jahren wegen falschem parken. Ich würde aber nie von mir behaupten fehlerfrei zu fahren.
Denk ich mir, wir sind ja fast Nachbarn.
-
27.10.2015, 16:47 #7ehemaliges mitgliedGast
Fahrtenbuch doch nur bei Unternehmen? Bei Privaten nicht automatisch der Halter?
Thomas
-
27.10.2015, 16:52 #8
-
27.10.2015, 16:52 #9
Du bist nicht verpflichtet, überhaupt zu antworten. Die werfen jemandem was vor, dann sollen die selber rausfinden, was passiert ist und wer gefahren ist.
Wenn Du Dich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufst, wissen die, wo sie weitersuchen sollen. Also einfach nicht antworten. Im Idealfall wird das eingestellt, vielleicht bekommst Du auch ein Bußgeld, gegen das Du Dich dann erfolgreich verteidigen kannst, vielleicht wenden die sich selber an Deinen Sohn, der zuletzt gefahren war... So oder so: am wenigsten falsch machst Du, wenn Du gar nichts machst. Und egal, was da steht: nein, Du bist nicht verpflichtet, irgendwie zu reagieren.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
27.10.2015, 16:56 #10
Ist wie Störerhaftung - Vorantworltlich ist am Ende immer der Halter. Nicht zu Antworten ist in meinen Augen genau das falscheste, was man tun kann. Ich hab mal ein Ticket aus Israel bekommen und hab auch die Sache liegen lassen, bis ein Inkassounternehmen mir ne Saftige Rechnung schrieb.
Glaube nicht alles, was Du denkst!
-
27.10.2015, 17:02 #11Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
-
27.10.2015, 17:07 #12
-
27.10.2015, 17:17 #13
-
27.10.2015, 17:22 #14
-
27.10.2015, 17:17 #15
-
27.10.2015, 17:27 #16
-
27.10.2015, 20:22 #17
-
28.10.2015, 19:11 #18
.
-
27.10.2015, 16:54 #19
21 + Tachololeranz sind dann mal locker 75 Innerorts.
Ich bin da bei Stefan. Eine Nachschulung ist nicht verkehrt. Vor allem bei 2x in 6 Monaten.
Ich hab mal einen ähnlichen Fall vor Jahren gehabt. Der Mitarbeiter kam dann persönlich vorbei (+50KM)! und hat das Familienmitglied dann auch erkannt. Seitdem hampel ich nicht mehr damit herum. Wer schnell fahren kann, darf es sich auch leisten, schnell bezahlen zu dürfen.Glaube nicht alles, was Du denkst!
-
27.10.2015, 17:00 #20
Nein, ist nicht wie Störerhaftung, und nein, der Halter ist nicht für Geschwindigkeitsverstöße verantwortlich. Bitte schreib hier nicht so einen Unsinn und lass es so aussehen, als sei das so.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
Lesezeichen