Sorry, aber dann hättest Du besser einen Anwalt genommen und die Versicherung auf den Topf gesetzt! Für Raub reicht die Androhung von Gewalt völlig aus. Ich empfehle als Lektüre den 249er im StGB. Wenn ich Dir ein Messer vor die Nase halte und damit drohe, Deine Frau oder Dich zu erstechen, ist das Raub, Punkt. Schade, dass Du selber uninformiert bist. Das sollte hier eigentlich nicht nötig sein.
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30.08.2015, 09:09 #11ehemaliges mitgliedGast
Geändert von NicoH (30.08.2015 um 21:22 Uhr) Grund: Sprachlich entschärft
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