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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von slc5.0
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    Das mit der Versicherung halte ich auch eher für schwierig ist ja nicht zu beweisen das die Uhr weg ist...

    Versicherungsbetrug wäre dann viel zu einfach meiner Meinung nach,
    Denke da bleibt nur sich mit der Situation arrangieren, hört sich leider leichter an als es ist...

    Tut mir wirklich leid und nervt mich sogar als nicht Betroffener!!
    Gruß Hansi

  2. #2
    Oyster
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    Mein Beileid.
    von Palermo hörte ich schon, dass so etwas passiert, aber in Köln?

    Man fasst es nicht ...

    Jürgen
    Geändert von Silverarrow (29.08.2015 um 20:43 Uhr)

  3. #3
    Oyster
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    Mein Beileid.
    von Palermo hörte ich schon, dass so etwas passiert, aber in Köln?

    Man fasst es nicht ...

  4. #4
    Sea-Dweller Avatar von domer
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    Zitat Zitat von Silverarrow Beitrag anzeigen
    Mein Beileid.
    von Palermo hörte ich schon, dass so etwas passiert, aber in Köln?

    Man fasst es nicht ...
    Die Ringe und die Altstadt von Köln sind schon besondere Reviere bekommen. Was sich da an Banden und seltsamen Familien rumtreibt ist schon nicht mehr lustig.

    Am Abend nur mit günstiger Uhr oder mit ohne Uhr.
    Grüße vom Dom

    Gesuche bitte im SC einstellen.

  5. #5
    Sea-Dweller Avatar von ludicree
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    Zitat Zitat von slc5.0 Beitrag anzeigen
    Das mit der Versicherung halte ich auch eher für schwierig ist ja nicht zu beweisen das die Uhr weg ist...
    Strafanzeige bei der Polizei mit allemdrum und dran ist für Versicherungen oft gut genug. Was soll man auch anderes machen..
    Gruss,
    Andi

    Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.

  6. #6
    Yacht-Master Avatar von tbdbg
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    Zitat Zitat von ludicree Beitrag anzeigen
    Strafanzeige bei der Polizei mit allemdrum und dran ist für Versicherungen oft gut genug. Was soll man auch anderes machen..
    Du scheinst ja richtig Ahnung zu haben. Die Versicherung schert sich einen Dreck darum ob Polizei oder nicht. Mich Haben drei Personen überfallen, aber da ich mich sehr gewehrt habe und nicht verletzt worden bin ist es kein Raub. Raub nur, wenn man körperlichen Schäden nimmt. Aber hier gibt es neuerdings immer wieder [...] Member, die alles besser wissen.
    Guten Abend noch
    Geändert von Dr. K (30.08.2015 um 21:16 Uhr) Grund: Ausdrucksweise
    Gruß Thomas
    --------------------------------------------------------------------------

  7. #7
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von tbdbg Beitrag anzeigen
    ... und nicht verletzt worden bin ist es kein Raub. Raub nur, wenn man körperlichen Schäden nimmt. Aber hier gibt es neuerdings immer wieder Member, die alles besser wissen.
    Guten Abend noch
    Na dann mach ich mal den zitieren Member, weil der Gesetzgeber mit § 249 StGB und mein Versicherungsmakler etwas anderes sagen:

    "Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt ..."
    Geändert von NicoH (30.08.2015 um 21:21 Uhr) Grund: Zitat und so entschärft
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  8. #8
    Daytona Avatar von Smoke
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    "Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt ..."
    So ist es. Ein Raub setzt keinen körperlichen Schäden voraus.
    Geändert von NicoH (30.08.2015 um 21:21 Uhr) Grund: Zitat entschärft
    Jürgen

  9. #9
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von tbdbg Beitrag anzeigen
    Du scheinst ja richtig Ahnung zu haben. Die Versicherung schert sich einen Dreck darum ob Polizei oder nicht. Mich Haben drei Personen überfallen, aber da ich mich sehr gewehrt habe und nicht verletzt worden bin ist es kein Raub. Raub nur, wenn man körperlichen Schäden nimmt. Aber hier gibt es neuerdings immer wieder Member die alles besser wissen.
    Guten Abend noch
    Sorry, aber dann hättest Du besser einen Anwalt genommen und die Versicherung auf den Topf gesetzt! Für Raub reicht die Androhung von Gewalt völlig aus. Ich empfehle als Lektüre den 249er im StGB. Wenn ich Dir ein Messer vor die Nase halte und damit drohe, Deine Frau oder Dich zu erstechen, ist das Raub, Punkt. Schade, dass Du selber uninformiert bist. Das sollte hier eigentlich nicht nötig sein.
    Geändert von NicoH (30.08.2015 um 21:22 Uhr) Grund: Sprachlich entschärft

  10. #10
    Sea-Dweller Avatar von ludicree
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    Zitat Zitat von tbdbg Beitrag anzeigen
    Du scheinst ja richtig Ahnung zu haben. Die Versicherung schert sich einen Dreck darum ob Polizei oder nicht. Mich Haben drei Personen überfallen, aber da ich mich sehr gewehrt habe und nicht verletzt worden bin ist es kein Raub. Raub nur, wenn man körperlichen Schäden nimmt.
    Meine Versicherung war da schon mal anderer Meinung und hat gezahlt. Klug ist wer Kluges tut, den Rest überlasse ich dir Wortrüpel.
    Geändert von NicoH (30.08.2015 um 21:23 Uhr) Grund: Zitat verkürzt
    Gruss,
    Andi

    Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.

  11. #11
    Date
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    Zitat Zitat von tbdbg Beitrag anzeigen
    Du scheinst ja richtig Ahnung zu haben. Die Versicherung schert sich einen Dreck darum ob Polizei oder nicht. Mich Haben drei Personen überfallen, aber da ich mich sehr gewehrt habe und nicht verletzt worden bin ist es kein Raub. Raub nur, wenn man körperlichen Schäden nimmt. Aber hier gibt es neuerdings immer wieder [...] Member, die alles besser wissen.
    Guten Abend noch

    Hallo Thomas,

    RAUB ist in den Bedingungen wie folgt definiert :

    Raub liegt vor, wenn
    a) gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand
    gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten;
    b) Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen
    lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib
    oder Leben angedroht wird


    Gruß
    Peter

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von slc5.0
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    Zitat Zitat von tbdbg Beitrag anzeigen
    Du scheinst ja richtig Ahnung zu haben. Die Versicherung schert sich einen Dreck darum ob Polizei oder nicht.
    +1
    Wenn das so einfach wäre könnte jeder der eine Hausrat hat zur Polizei gehen,
    diesen Vorgang mit einer seiner Uhren anzeigen und das dann der Versicherung melden... da die Chance auf eine Aufklärung eh gegen Null geht in diesem Fall,
    könnte das von der Versicherung auch nur schwer nachvollzogen werden.

    Deshalb wird das keine Versicherung anerkennen zumindest meiner Meinung nach...
    Gruß Hansi

  13. #13
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    Zitat Zitat von slc5.0 Beitrag anzeigen
    +1
    Wenn das so einfach wäre könnte jeder der eine Hausrat hat zur Polizei gehen,
    diesen Vorgang mit einer seiner Uhren anzeigen und das dann der Versicherung melden... da die Chance auf eine Aufklärung eh gegen Null geht in diesem Fall,
    könnte das von der Versicherung auch nur schwer nachvollzogen werden.

    Deshalb wird das keine Versicherung anerkennen zumindest meiner Meinung nach...

    Hallo zusammen,
    auch hier gerne ein kleiner Auszug :

    Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
    Sie sind verpflichtet, nach Eintritt eines Versicherungsfalles
    a) uns unverzüglich den Schaden anzuzeigen;
    b) einen Schaden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus,
    Raub, Diebstahl ...........unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen;
    c) der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich ein
    Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen


    "Ohne Polizei" macht die Versicherung gar nichts.


    Viele Grüße

    Peter

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