Das mit der Versicherung halte ich auch eher für schwierig ist ja nicht zu beweisen das die Uhr weg ist...
Versicherungsbetrug wäre dann viel zu einfach meiner Meinung nach,
Denke da bleibt nur sich mit der Situation arrangieren, hört sich leider leichter an als es ist...
Tut mir wirklich leid und nervt mich sogar als nicht Betroffener!!
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29.08.2015, 19:37 #1Gruß Hansi
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29.08.2015, 20:40 #2Oyster
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Mein Beileid.
von Palermo hörte ich schon, dass so etwas passiert, aber in Köln?
Man fasst es nicht ...
JürgenGeändert von Silverarrow (29.08.2015 um 20:43 Uhr)
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29.08.2015, 20:42 #3Oyster
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Mein Beileid.
von Palermo hörte ich schon, dass so etwas passiert, aber in Köln?
Man fasst es nicht ...
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29.08.2015, 21:15 #4
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29.08.2015, 22:59 #5
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29.08.2015, 23:46 #6
Du scheinst ja richtig Ahnung zu haben. Die Versicherung schert sich einen Dreck darum ob Polizei oder nicht. Mich Haben drei Personen überfallen, aber da ich mich sehr gewehrt habe und nicht verletzt worden bin ist es kein Raub. Raub nur, wenn man körperlichen Schäden nimmt. Aber hier gibt es neuerdings immer wieder [...] Member, die alles besser wissen.
Guten Abend nochGeändert von Dr. K (30.08.2015 um 21:16 Uhr) Grund: Ausdrucksweise
Gruß Thomas
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30.08.2015, 00:13 #7
Na dann mach ich mal den zitieren Member, weil der Gesetzgeber mit § 249 StGB und mein Versicherungsmakler etwas anderes sagen:
"Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt ..."Geändert von NicoH (30.08.2015 um 21:21 Uhr) Grund: Zitat und so entschärft
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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30.08.2015, 06:02 #8
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30.08.2015, 09:09 #9ehemaliges mitgliedGast
Sorry, aber dann hättest Du besser einen Anwalt genommen und die Versicherung auf den Topf gesetzt! Für Raub reicht die Androhung von Gewalt völlig aus. Ich empfehle als Lektüre den 249er im StGB. Wenn ich Dir ein Messer vor die Nase halte und damit drohe, Deine Frau oder Dich zu erstechen, ist das Raub, Punkt. Schade, dass Du selber uninformiert bist. Das sollte hier eigentlich nicht nötig sein.
Geändert von NicoH (30.08.2015 um 21:22 Uhr) Grund: Sprachlich entschärft
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30.08.2015, 19:23 #10
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31.08.2015, 11:52 #11Date
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Hallo Thomas,
RAUB ist in den Bedingungen wie folgt definiert :
Raub liegt vor, wenn
a) gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand
gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten;
b) Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen
lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib
oder Leben angedroht wird
Gruß
Peter
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31.08.2015, 12:17 #12
+1
Wenn das so einfach wäre könnte jeder der eine Hausrat hat zur Polizei gehen,
diesen Vorgang mit einer seiner Uhren anzeigen und das dann der Versicherung melden... da die Chance auf eine Aufklärung eh gegen Null geht in diesem Fall,
könnte das von der Versicherung auch nur schwer nachvollzogen werden.
Deshalb wird das keine Versicherung anerkennen zumindest meiner Meinung nach...Gruß Hansi
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31.08.2015, 12:25 #13Date
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Hallo zusammen,
auch hier gerne ein kleiner Auszug :
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
Sie sind verpflichtet, nach Eintritt eines Versicherungsfalles
a) uns unverzüglich den Schaden anzuzeigen;
b) einen Schaden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus,
Raub, Diebstahl ...........unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen;
c) der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich ein
Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen
"Ohne Polizei" macht die Versicherung gar nichts.
Viele Grüße
Peter
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