Ab zum Anwalt für Verkehrsrecht damit. Wenn du Rechtschutz hast, kostet es nicht mal etwas.
Ich hätte das gleich abgegeben, und gar nicht erst selber geantwortet (hinterher ist man ja immer schlauer )
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06.08.2015, 20:08 #1
Verwarnung - Blitzerfoto - nicht mein Krad mit fremdem Mann
Hi Ihr nahezu alles Wissenden,
ich habe ein Verwarnungsschreiben vom ORDNUNGSAMT über 25.- Euro bekommen, wo jemand zu schnell war.
Die "Beweisfotos" zeigen 1.) einen fremden Mann mit unbekannter Kleidung/Helm und 2.) nicht mal meinem Krad.
Ich habe die Personaldaten ausgefüllt und erklärt, dass weder ich noch mein Fahrzeug auf den Fotos ist.
Da das abgebildete Krad völlig unterschiedlich ist, habe ich meinen Motorradtyp zum Kennzeichen (das stimmt neben dem Hersteller) angegeben (Belgarda TT600), mit dem Hinweis, dass sich der Fahzeugunterschied leicht googlen lässt (Doppelscheinwerfer, 2 - Zylinder usw.).
Weiterhin bat ich um Fotos vom Kennzeichen.
Als Antwort kam heute ein weiterer Brief vom OA mit dem Hinweis, dass alles keine Rolle spiele und ich bis zum 18.08. zahlen solle, da sonst ein Bußgeldverfahren eröffnet würde.
Natürlich zahle ich nicht, aber wie verhalte ich mich weiter?Grüße & alles Gute,
Micha
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06.08.2015, 20:11 #2
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Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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06.08.2015, 20:16 #3ehemaliges mitgliedGast
+ 1
Falls du aus dem Ruhrgebiet/ Düsseldorf kommst..
Meine Empfehlung, war mir sehr hilfreich
http://www.linten.de/unsere-rechtsan...-kuhlhoff.html
Thomas
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06.08.2015, 21:05 #4
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Hab heute nen Brief bekommen, angeblich war ich 34km/h zu schnell. War zu dem Zeitpunkt, nachweislich, wo ganz anderst.
Geht direkt zum Anwalt.
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06.08.2015, 21:59 #5
Ist mir auch schon passiert.
Ein Brief vom Anwalt und die Sache wurde eingestellt.Gruß, Hannes
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07.08.2015, 08:56 #6
Ärgerlich an dem Sachverhalt ist, dass man, obwohl man nachweislich im Recht ist, einen RA beauftragen und bezahlen muss. Auf diesen Kosten bleibt man sitzen. Eigentlich müsste man diese Kosten und seinen eigenen Zeitaufwand in diesen Fällen weiterbelasten.
Luftgekühlte Grüße, Frank
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07.08.2015, 10:42 #7
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So ist das mit der deutschen Justiz. Ich saß gestern 2 Stunden am LG nur um der Richterin mitzuteilen das ich zum Hergang keine Aussagen machen kann da ich im Urlaub war. Zumindest bin ich jetzt 24€ Zeugenentschädigung reicher.....
Gruß,
Michael
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07.08.2015, 10:52 #8
Ähnlicher Fall, Anwalt waren am Ende Kosten von fast 500€
Gruß,
Stef
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07.08.2015, 11:00 #9
Wärs ne Alternative, so lange ohne anwaltliche Unterstützung Widerspruch einzulegen und keine Aussage zu machen, bis die Sache vor Gericht geht?
Dort braucht man zwar den Anwalt, wenn dann aber alles so läuft wie soll, wird das Verfahren eingestellt und die Kosten muss der Staat tragen.
Wär für mich der sinnvollste weg, wenn ich mir 100% sicher wäre im Recht zu sein....
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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07.08.2015, 11:17 #10
Wenn ich krank bin, gehe ich auch zum Arzt und bezahle das, obwohl ich für meine Krankheit nicht verantwortlich bin.
Es kann sich jeder selbst heilen, der sich das zutraut, und es kann sich jeder vor'm Amtsrichter selbst verteidigen.
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07.08.2015, 11:21 #11
Selber verteidigen hat bei mir letztens gut funktioniert, Verfahren wurde eingestellt.
Ansonsten isses echt schon teilweise sehr verwunderlich, was da manchmal in Sachen Bußgeldbescheid weiter verfolgt wird. Da nützen auch Schreiben und Erklärungen und Begründungen von Einsprüchen nix, ich habe das Gefühl, die werden nicht gelesen, das geht dann automatisch in eine Anhörung über.Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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07.08.2015, 11:29 #12
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Identischen Fall hatte ich auch schon einmal
Ich musste damals zur Klärung des Sachverhaltes mit Motorrad und Kleidung, Helm vorstellig werden.
anschliessend war auch dem Beamten klar das ich es nicht gewesen sein kann (Es ging allerdings auch um weit mehr als 25,- Euronen)
Der nette Herr im Blitzauto hatte ein tolles Frontfoto und sich den Motorradtyp und Nummernschild notiert
Grüsse
Norton
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07.08.2015, 12:23 #13
Hi Nico, mir gehts nicht darum mich selbst zu verteidigen. Vor Gericht würd ich mir das nicht zutrauen.
Nur wenn für den Schriftverkehr mit der Bußgeldstelle mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens einen Anwalt bezahlen muss und auf den Kosten sitzen bleibe auch wenn das Verfahren eingestellt wird und im Gegensatz dazu vor Gericht im Falle der Einstellung die Kosten von der Staatskasse zu tragen sind macht das für mich einen Unterschied; vor allem wenn ich zutiefst unschuldig bin.
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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07.08.2015, 12:49 #14
Bei einer Einstellung zahlst Du den Anwalt selber. Die Kosten werden nur erstattet, wenn Du freigesprochen wirst - aber das kann nur das Amtsgericht
Die Bußgeldstelle selber stellt Verfahren praktisch nie ein, denn das ist die einzige Entscheidung, mit der sie etwas falsch machen können. Da geben sie es lieber an Staatsanwaltschaft/Antsgericht ab, dann sollen die diese Entscheidung treffen.
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07.08.2015, 13:15 #15
Rechtsstaatlich verwerflich ist meiner Meinung, dass man als Unschuldiger, der dies auch beweisen kann, Kosten zu tragen habe.....
Luftgekühlte Grüße, Frank
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07.08.2015, 13:33 #16
Die 25 € würde ich zahlen, mich kurz ärgern und dann die Nummer vergessen. Sonst wird das zu einem ewig langen Ärgerniss.
Grüße aus Hamburg
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07.08.2015, 14:05 #17
Du nimmst beim Anwalt eine Dienstleistung in Anspruch, die Du bezahlst. Dazu zwingt Dich keiner
Ach ja, auch ich würde das Verwarnungsgeld bezahlen. Das ist das einfachste, schnellste und am wenigsten Deutsche. Wer das nicht möchte, kann sich problemlos selber verteidigen und wird vom Amtsrichter ernster genommen als die meisten Anwälte
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07.08.2015, 15:57 #18
wenn das Gericht die Unschuld festgestellt hat bleibst Du auf keinen Kosten sitzen.
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07.08.2015, 16:55 #19
Der RA soll sein Geld bekommen. Das ist völlig o.k. Nico.
Ich finde es nur skurril, das eine Behörde etwas behauptet, was man widerlegen kann und diese Behörde dann nicht für die einem entstandenen Kosten aufkommt. Schliesslich ist die Behörde der Verursacher.
Ich würde bei 25,- vermutlich auch bezahlen, damit ich mich nicht ärgern muss.
Luftgekühlte Grüße, Frank
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07.08.2015, 20:37 #20
Guten Abend Männer,
vielen Dank für eure Meinungen, Anteilnahmen, Anregungen und Stellungnahmen.
Ich habe heute den verantwortlichen Sachbearbeiter im Ordnungsamt angerufen (Nr. steht im Briefkopf) und ihn unter Angabe des AZ verbal sensibilisiert - er war sozusagen in seinem Rahmen recht aufgeschlossen.
Anschließend haben wir begleitetes arbeiten praktiziert und ich habe ihn durch Googles Welt mit ca. 3 Clicks auf TT600 - Bilder geleitet.
Nachdem die Worte "oooooch die sieht ja ganz anders aus ...." vielen, wurde das Verfahren mit dem Hinweis, er könne vor lauter Überlastung nicht jedem Hinweis im einzelnen nachgehen, eingestellt.
Für mich hat sich das gelohnt und die Sache scheint aus der Welt - vielleicht wäre das in euren Fällen ja auch ein gangbarer Weg......
Was bleibt ist ein fahder Nachgeschmack, weil mich interessieren würde, wie es zu der Anschuldigung kam:
im einfachsten Fall hätte sich der städtisch Blitzmeister verlesen - gibt er bestimmt nicht zu. Ein öffentliches Interesse sollte m.E.bestehen, wenn es sich um eine Doublette (Kennzeichen doppelt ausgegeben) oder um eine Kennzeichenfälschung handelte - aber das werden wir (wegen der Überlastung!!!!!) wohl nicht klären. Da sind Busgeldbescheidsandrohungen viel einfacher ........Geändert von smarty (07.08.2015 um 20:46 Uhr)
Grüße & alles Gute,
Micha
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