Zitat Zitat von smarty Beitrag anzeigen

Was bleibt ist ein fahder Nachgeschmack, weil mich interessieren würde, wie es zu der Anschuldigung kam:
im einfachsten Fall hätte sich der städtisch Blitzmeister verlesen - gibt er bestimmt nicht zu. Ein öffentliches Interesse sollte m.E.bestehen, wenn es sich um eine Doublette (Kennzeichen doppelt ausgegeben) oder um eine Kennzeichenfälschung handelte - aber das werden wir (wegen der Überlastung!!!!!) wohl nicht klären. Da sind Busgeldbescheidsandrohungen viel einfacher ........
Da bin Ich ganz bei Dir....Ab deinem Eingangspost habe ich mir die Frage gestellt" wenn das mir passiert und es geht dann nicht um 25 Euro " und man könnte es nicht so leicht widerlegen wie in Deinem Fall.