Hallo Zusammen,
evtl. schaffe ich mir einen Neuwagen an. Dafür will ich einen sechs Jahre alten/jungen Wagen (1. Hand) in Zahlung geben.
Welche Erfahrung habt Ihr:
- Erst den Neuwagen soweit runter handeln wie möglich inkl. Barpreis und dann die Inzahlungnahme erwähnen bzw. Wagen schätzen ölassen?
- Oder zunächst unverfänglich den Wagen schätzen lassen und dann Neuwagenmodell nennen und verhandeln?
Privatverkauf ist mir zu kompliziert, habe keine Ahnung von Autos und möchte nicht diskutieren, wenn irgendwas sein sollte ...
Danke!
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Hybrid-Darstellung
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04.08.2015, 16:39 #1
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Preisverhandlung Neuwagen mit Inzahlungnahme - wann die Inzahlungnahme erwähnen?
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04.08.2015, 16:42 #2ehemaliges mitgliedGast
Ich wuerde mit offenen Karten spielen und beide Modelle (mit und ohne Inzahlungnahme) durchkalkulieren lassen. Erst die Zitrone auspressen und dann, wenn nix mehr kommt, noch draufpi**en, faende ich schlechten Stil.
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04.08.2015, 17:35 #3
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04.08.2015, 17:44 #4ehemaliges mitgliedGast
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06.08.2015, 18:20 #5
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Werner1970
und genau solche Kunden wie dich erkennen wir "doofen Autoverkäufer" schon wenn sie "notgedrungen" die Ausstellungshalle betreten oder Ihre Mails mit den Exel-Tabellen rumschicken....kannste mir ruhig glaubenGeändert von babablau (06.08.2015 um 18:21 Uhr)
Lieber nen Bauch vom Saufen als nen Buckel von der Arbeit (Mike Krüger)
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07.08.2015, 07:47 #6
So simpel ist es eben nicht, da kein Kunde die Preisgestaltung wirklich kennt.
Bei uns gibt es Tageszulassungen, Zulassungsprämien, Gerauchtwageneintauschprämien, Rabatte für Gewerbetreibende und spezielle Käufergruppen (Personen mit Behinderungen, Journalisten, Künstler ;-) ...),Spezielle Leasing- und Finanzierungsprogramme und und und..............und die sind nicht immer und überall kombinierbar.
Wenn man einen gescheiten Verkäufer seines Vertrauens hat und mit ihm vernünftig spricht, wird es in der Regel für beide Seiten erträglich. Über den ungefähren Wert seines Gebauchtwagens kann man sich ja vorab im Netz grob orientieren.Nichts hält länger als ein Provisorium.
Gruß
Matthias
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04.08.2015, 16:45 #7
Ich würde das erst am Schluss erwähnen.
Wenn der Verkäufer keine Lust hat auf Deinen Wagen, wird er Dir das in Zahlen ausdrücken.Es grüßt der Stephan
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04.08.2015, 16:54 #8
sicherheitshalber mit dem Fahrrad zum Dealer fahren nicht das er doch noch auf die absurde Idee kommt die Inzahlungnahme vor der Preisverhandlung abzuklären
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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04.08.2015, 18:21 #9
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04.08.2015, 17:05 #10
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Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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04.08.2015, 17:52 #11
Ist völlig egal wie rum Du es machst, der Händler wird am Ende sehen, dass er eine gute Marge hat. Entweder geht er mit dem Verkaufspreis nicht so weit runter oder er gibt Dir nicht so viel für den Alten. Am Ende wirst Du vermutlich eh Tränen in den Augen haben, wenn die Händler kaufen i.d.R. zu Preisen an, dass es einem die Zehennägel hoch rollt und man gewillt ist in eine Prepaidkarte zu investieren, um den Wagen doch privat zu verkaufen.
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Beste Grüße, Andreas
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04.08.2015, 18:32 #12ehemaliges mitgliedGast
Man muss das ja auch mal von der anderen Seite sehen....immerhin traegt der Haendler das Risiko, den angekauften Wagen nicht schnell verkaufen zu koennen, also Wertverlust hinzunehmen. Auch kann nicht mehr jedes Auto hemmungslos nach Sierra Leone verklappt werden und nicht jede Inzahlungnahme hat mal dem Papst gehoert...das wird sich zwangslaeufig in der Kalkulation niederschlagen, insbesondere, wenn es ein markenfremdes Fabrikat ist...das ist eben der Preis fuer die Bequemlichkeit
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04.08.2015, 17:53 #13
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Kommt auf das Auto an. Ich hatte mal einen A8 gekauft und einen Silber/Schwarzen E-Klasse in Zahlung gegeben. Dem Verkäufer war es wichtiger, den Mercedes in Zahlung zu bekommen , als den A8 zu verkaufen. Entsprechend gut ging das dann für mich aus.
Mit einem weniger gängigen Modell wirst du vielleicht nicht so enthusiastisch aufgenommen.
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04.08.2015, 17:55 #14
und nicht zu Fuß kommen denn das tun nur Testkäufer!!! und da fragt dann selbst der Azubi schon nach der Inzahlungnahme
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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04.08.2015, 17:55 #15
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Ich würde es trennen allein um dem Verkäufer nicht die Möglichkeit zu geben beim Vk Preis mit dem Gebrauchten zu argumentieren.
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04.08.2015, 17:59 #16
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04.08.2015, 18:21 #17ehemaliges mitgliedGast
A la Steve Jobs...."one more thing..."
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04.08.2015, 18:32 #18
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Naja zuerst will er den Neuwagen verkaufen wobei man ihn an das Limit bringt. Danach kommt man mit dem zweiten Anliegen um die Ecke und da er den vermeintlichen Verkauf nicht gefährden will .. da hofft man dann auf unterschwellige psyhologische Reize.
Wobei der Verkäufer wohl auch ähnlich gelagerte Schulungen besucht hat.
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04.08.2015, 18:34 #19ehemaliges mitgliedGast
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04.08.2015, 18:40 #20
zieht BAR-Zahler aktuell noch?
die Jungs stehen doch eher auf Leasing-Verträge!?
Mannihttp://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
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