Hallo Alexander

Inwieweit sich AIDA auf eine grösszügige Entschädigung einlässt bleibt abzuwarten. Interessant ist auch inwieweit man mit "ich habe nur gebucht weil es die AIDAPrima ist" argumentieren kann.

In den AGBs von AIDA habe ich dazu nichts 100% passendes gefunden nur, dieses Zitat:

Änderungen wesentlicher Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von AIDA Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

Ob eine Änderung des Schiffes "wesentlich" und "erheblich" ist müsste jetzt ein Jurist beurteilen. Spontan würde ich sagen nein, da sich an der Reiseroute nichts geändert hat und es sich bei der Stella um das neuste Schiff in der Flotte handelt.

Aber wir sind bei Jochen ja in guten Händen und wir werden mal schauen was rauskommt.