Hallo zusammen,
gibt es hier zufällig einen Arbeitsrechtler dem ich kurz etwas schildern könnte? Im groben geht es um eine Kündigung einer Mitarbeiterin bei der mit Auftragslage argumentiert wird bei gleichzeitiger Einstellung der Vorgängerin der Mitarbeiterin auf den gleichen Job.
Danke
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31.07.2015, 19:46 #1
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Arbeitsrechtler? Betriebsbedingte Kündigung bei gleichzeitiger Neubesetzung
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31.07.2015, 23:10 #2
Schreib doch mal den Jürgen (Rolstaff) an. Der ist vom Fach
Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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31.07.2015, 23:40 #3
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Themenstarter
Danke für den Hinweis.
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01.08.2015, 11:17 #4
Markus hat recht.
Bin FachRA für Arbeitsrecht. Kannst mich gerne anschreiben.......Viele Grüsse, Jürgen
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01.08.2015, 13:46 #5
Betriebsbedingt kündigen und dann auf der selben Position die Vorgängerin einstellen gibt aerger, wenn das die zu kuendigende merkt, ist doch klar!
Bin aber nur Fachanwalt für Straf- und VerkehrsrechtBeste Gruesse , Tom
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01.08.2015, 14:07 #6
Was meint den der Betriebsrat dazu ?!
Er muss vor Kündigung dazu angehört werden !
Bei einer Einstellung eines Mitarbeiters ebenfalls.
Bei einem solchen Fall, sollte man dem BR in Kenntnis setzten!Geändert von Vespapapa (01.08.2015 um 14:11 Uhr)
VG
Ralf
..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"
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01.08.2015, 14:18 #7
Gibt doch nicht nur Betriebe mit Betriebsrat
Wer sagt denn das in diesem Fall ein Betriebsrat existiert?
Kann zwar keinen fachlichen Rat beisteuern, ist aber super sich vor so einer Entscheidung Rat vom Profi zu holen!!
Gab bei mir auch schon einen Fall bei dem ich mir besser hilfe geholt hätte...Gruß Hansi
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01.08.2015, 14:16 #8
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Als wenn jeder Betrieb einen Br. hat ....
VG
Udo
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01.08.2015, 14:43 #9
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01.08.2015, 14:56 #10
Was ein evtl. BR zur Kündigung sagt, ist mal sowas von egal.
Er muss nur ordnungsgemäss angehört werden....Viele Grüsse, Jürgen
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01.08.2015, 14:41 #11
Hansi,
der Fragesteller hat hier um Hilfe gebeten.
Der eine schlägt einen RA, sehr gute Rat,
der andere schlägt den BR vor,
der andere weis NIX
Beides sind Ratschläge !
Ob es einen BR gibt weis man nicht,
ob ein RA eingeschaltet werden soll, weis man auch nicht.
Der RA wird bei einem solchen Fall von der Unterstützung
der BR's bestimmt profitieren können.
Ich persönlich finde 2 gute Anregungen hat der Themensteller
erhalten !VG
Ralf
..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"
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01.08.2015, 14:54 #12
Zunächst ist mal massgebend, ob überhaupt das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.....
Viele Grüsse, Jürgen
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01.08.2015, 17:52 #13
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01.08.2015, 15:06 #14
Jürgen,
habe ich etwas anderes als ANHÖREN geschrieben ?VG
Ralf
..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"
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01.08.2015, 15:34 #15
Ne, Ralf. War ja auch nicht auf Dich gemünzt.
Wollte nur noch mal explizit darauf hingewiesen haben, weil dem BR in der Praxis meist zu viel Bedeutung beigemessen wird.....Viele Grüsse, Jürgen
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01.08.2015, 15:36 #16
Hat sich so angehört als würde hier ein Betriebsrat vorrausgesetzt... (ich war nicht der einzige der es so verstanden hat)
wollte nur kundtun das es nicht in jedem Fall einen BR gibt war vieleicht nicht unbedingt nötig...
Des weiteren habe ich den Ts darin bestätitgt das es eine gute Entscheidung ist sich Rat einzuholen!!
Der Ts ist mit Rolstaff bestimmt gut versorgt also ist doch alles in Ordnung.Gruß Hansi
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01.08.2015, 15:45 #17
RA ist immer eine gute Idee !
VG
Ralf
..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"
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01.08.2015, 16:30 #18
Die Klage auf Wiedereinstellung und damit eine ggfls schöne Abfindung sollte doch bei solch einem stümperhaften Vorgehen der Geschäftsleitung kein Problem sein? Wenn ich daran denke, wie lange bei uns solche Kündigungen die Möglichkeit der Neueinstellung in gleicher oder ähnlicher Position blockieren, wird mir immer übel.
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01.08.2015, 18:23 #19
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Themenstarter
Ich habe Rolstaff jetzt erstmal persönlich angeschrieben.
Aber damit Ihr hier weiter spekulieren könnt:
Betriebsrat gibt es keinen.
Kündigungsschutzgesetz greift vermutlich, der Betrieb ist allerdings nicht so groß und viele Azubis, Halbtagskräfte etc. daher kann ich es nicht durchrechnen.
Wir sprechen von einer Konditorin daher ist der Streitwert was das Gehalt angeht nicht so wirklich toll...
Das Thema mit der ehemaligen Kollegin ist aktuell schwer zu durchblicken diese kommt von der Meisterschule zurück ob sie in der Zeit dort angestellt war entzieht sich leider unserer Kenntnis.
Heute wurde recht dramatisch geschildert wie schlecht es dem Betrieb finanziell aktuell geht, ich als BWLer hätte bei den genannten Einbrüchen und Minus Geschäften wohl schon die Reisleine gezogen ob es aber die Wahrheit ist? Ich halte den Chef allerdings für recht glaubhaft.
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