Also das Thema "feuchte Bank" hat ich im Zusammenhang mit den Giralgeldschöpfern auch noch nicht auf dem Radar, eher bei Parkspaziergängen .

Aber da ich jetzt weiß, dass Feuchtigkeit im Rahmen diverser nationaler und supranationaler Initiativen zur Einlagensicherung wohl unberücksichtigt blieb, muss ich mir wohl auch einen Rettungsschirm zulegen.
Darf ich die vorsätzliche Korrodierung von Sachwerten dort eigentlich im Zusammenhang diverser Vorstöße in Richtung einer Negativverzinsung von Sichteinlagen interpretieren?