Danke ... Meine Stadt aht im Netz dazu schon Mal folgendes ... insbesondere "keine neuen Wohn- bzw. Nutzungseinheiten" irritiert mich, da ich den WG ja nutzedenke aber, dass gemeint ist, dass es keiner neuen Teilungserklärung bedarf, oder?
Insbesondere gelten folgende Voraussetzungen für An- und Umbauten:
•
Es dürfen
keine
neuen Wohn
- beziehungsweise
Nutzungseinheiten
entstehen.
•
Nach § 6 BauO NRW sind „in der Regel“ die notwendigen
Abstandflächen
auf
eigenem Grundstück
einzuhalten. Die Abstandflä
chen betragen zu Nachbargrenzen
mindestens
3 Meter
. Die Tiefe einer Abstandfläche bemisst sich nach der Wandhöhe;
sie wird senkrecht zur Wand gemessen.
Als Wandhöhe gilt das Maß von der
Geländeoberfläche bis zur Schnittlinie der Wand
mit der Dachhaut (Traufe) oder bis zum
oberen Abschluss der Wand (Attika / Dachr
and). Die Hinzurechnung von Dächern und
Dachteilen erfolgt nach Absatz
4 der Abstandflächenvorschrift
Ergebnis 1 bis 20 von 29
Baum-Darstellung
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05.02.2016, 13:50 #17Deepsea
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denke aber, dass gemeint ist, dass es keiner neuen Teilungserklärung bedarf, oder?
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