"keine neuen Wohn- bzw. Nutzungseinheiten" meint, dass keine neuen, abgeschlossenen Einheiten entstehen, was ja definitiv nicht der Fall ist. Eine neue Teilungserklärung wird wohl nicht notwendig sein, allerdings könnte die Eigentümergemeinschaft auf einer Neubewertung der Eigentumsanteile bestehen, da Du dann ja mehr Wohnraum als vorher hast und entsprechend höhere Anteile zu leisten hast.