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  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast
    § 828
    Minderjährige

    (1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

    (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

    (3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

    Davon zu unterscheiden ist die Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

  2. #2
    Steve McQueen
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    Keine Angst Termi, die Erzeuger darfst du dann immer noch terminieren.

    Zitat Zitat von Karl Napp Beitrag anzeigen
    ...
    Davon zu unterscheiden ist die Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    Vielen Dank für die Aufklärung, das war mir so nicht klar.

    Zitat Zitat von Karl Napp Beitrag anzeigen

    § 828 Minderjährige [...]

    Davon zu unterscheiden ist die Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
    Heißt das im Klartext daß der Besitzer des Wagens rein rechtlich gesehen auf seinem Schaden sitzenbleibt sofern er Flos Frau keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann?
    Gruß, Peter
    __

    Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)

  4. #4
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    Wahrscheinlich wird sich der Fahrer des BMW gar nicht erst melden. Wenn doch: Anhören, Angebot machen und/oder der Haftpflicht melden.

    Edit: Wir hatten solch einen Fall auch und es gibt Versicherungen die unabhängig vom Alter des Kindes einspringen.
    Geändert von Homer82 (06.07.2015 um 14:19 Uhr)
    Liebe Grüße, Pascal

  5. #5
    Deepsea
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    Dem Halter des Fahrzeugs ist ein Schaden durch Fremdeinwirkung entstanden und daher hat er das Recht auf Begleichung. Er kann in diesem Falle also den Schaden in einer BMW-Niederlassung schätzen lassen und diesen Betrag von Deiner Versicherung einfordern und i.d.R. wird auch bezahlt. Es spielt hier keine Rolle, ob der Schaden nur durch ein Fachwerkstatt mit teuren Originalteilen oder z.B. von Dir per Hand, durch eindrehen einer Schraube behoben werden kann.

    Der Halter des BMW könnte evtl. auch Anzeige wegen Unfallflucht erstatten.

    Die Tatsache, dass der Wagen teilweise auf dem Gehweg steht, gibt einem nicht das Recht, diesen zu beschädigen. Egal, ob dies versehentlich oder sogar absichtlich geschieht. Selbst wenn Dir in einer Einbahnstraße jemand entgegen kommt, darfst Du nicht einfach weiterfahren und dadurch evtl. einen Unfall verursachen.

    Ich weiß, das ist jetzt alles sehr negativ dargestellt und ob "Dein" Geschädigter sich so verhalten wird, kann ich natürlich auch nicht sagen. Fakt ist aber, er könnte. Da Du vollen Rechtsschutz hast, rate ich Dir kurz mit einem Anwalt darüber zu sprechen, um nicht doch böse überrascht zu werden.
    Gruß,

    Andree

    Man sollte so gelassen wie ein Stuhl sein. Der muss auch mit jedem A.... klarkommen!

  6. #6
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Zitat Zitat von justMe Beitrag anzeigen
    Rein rechtlich gesehen nach BGB §828 Abs. 2 wäre Deine Große diesbzgl. nicht deliktfähig und somit auch keine Haftung ableitbar.
    Gilt nicht für den nicht fließenden Verkehr.
    Gruß Toan

  7. #7
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    Zitat Zitat von Nixus77 Beitrag anzeigen
    Gilt nicht für den nicht fließenden Verkehr.
    Der Ausschluß selbigen steht wo?
    Beste Grüße -Just

  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ja stimmt, gerade noch einmal nachgesehen. Allerdings steht im Palandt "in der Regel". Das wird daraus hergeleitet, dass keine Überforderungssituation des Kindes im ruhenden Verkehr vorliegt. Das könnte hier aber anders sein, weil der Pkw in den Fußgängerweg hineinragt. Also Grenzfall.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Karl Napp Beitrag anzeigen
    Aber chapeau an die Mutter. Die meisten hätten sich ohne Nachricht einfach davon gemacht. Da kann auch das Kind nicht schlecht erzogen sein.


    Das ist ja das mindeste. Bei uns im Ort gibt es ein Kinderheim und ein Kind (ca. 5-7 Jahre alt) hat beim Arztbesuch mit einem Erzieher die Tür in den Mini meiner Frau gerammt. Er kam dann ganz verheult zu meiner Frau und "musste" es ihr beichten, bzw. sich entschuldigen. Da sie nicht von der Arbeit weg konnte (und meine Frau solche Dinge gerne mir überlässt), haben sie die Nummer hinterlassen damit wir uns melden können. Es war eine kleine Macke an der Tür... Aber da ihr der kleine Junge so leid getan hat, hat sie dann angerufen und gesagt es wäre alles in Ordnung.

    Eine Woche später hat sie dann beim ausparken selbst die komplette Seite geschrottet und es musste eine neue Tür und Kotflügel eingebaut werden...
    Liebe Grüße, Pascal

  10. #10
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von DieterD Beitrag anzeigen
    Dem Halter des Fahrzeugs ist ein Schaden durch Fremdeinwirkung entstanden und daher hat er das Recht auf Begleichung. Er kann in diesem Falle also den Schaden in einer BMW-Niederlassung schätzen lassen und diesen Betrag von Deiner Versicherung einfordern und i.d.R. wird auch bezahlt. Es spielt hier keine Rolle, ob der Schaden nur durch ein Fachwerkstatt mit teuren Originalteilen oder z.B. von Dir per Hand, durch eindrehen einer Schraube behoben werden kann.
    Das ist falsch.

    Zitat Zitat von DieterD Beitrag anzeigen
    Der Halter des BMW könnte evtl. auch Anzeige wegen Unfallflucht erstatten.
    Das ist auch falsch.

    Freunde, wir machen hier keine Umfrage. Flo hat ein Problem, und ihm ist nicht damit geholfen, dass hier jeder Hobbypilot seine Meinung zum Gesetz erhebt. Danke für Euer Verständnis
    Aber Pils seid Ihr beide, nich?

  11. #11
    Deepsea
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Das ist falsch.



    Das ist auch falsch.

    Freunde, wir machen hier keine Umfrage. Flo hat ein Problem, und ihm ist nicht damit geholfen, dass hier jeder Hobbypilot seine Meinung zum Gesetz erhebt. Danke für Euer Verständnis
    Einfach nur zitieren und behaupten, meine Aussagen wären falsch, ist einfach schlecht...sorry. Ich habe nicht einfach nur meine Meinung geäußert. Das Recht auf Schadensausgleich wird jede Versicherung so oder so ähnlich bestätigen. Die Aussage zur Unfallflucht kommt direkt von der Polizei. Ich habe einen ähnlich Fall vor einiger Zeit selbst erlebt. Betroffen war mein Vater.

    Dass Flo ein Problem hat, ist mir klar, daher habe ich mir auch die Mühe gemacht, möglichst ausführlich zu antworten.
    Gruß,

    Andree

    Man sollte so gelassen wie ein Stuhl sein. Der muss auch mit jedem A.... klarkommen!

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von SteveHillary
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    Doc sein Beitrag:

    Alles andere wird, wenns sein muss, Flo regeln!

    Genießt die Pausen des Lebens! Stephan

  13. #13
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    Also, was sich gehört und was ich tun muss, ist mir schon klar. Nur dass wir uns hier nicht falsch verstehen.

    Danke für die Hinweise/Anhaltspunkte zum Rechtlichen.

  14. #14
    officially certified Avatar von cardealer
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    Übrigens dürften 1700,-Euro bei dem gezeigten Modell wohl ein Wirtschaftlicher Totalschaden sein

  15. #15
    Day-Date Avatar von Cosmic
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    Wer wegen eines abgefahrenen Nummernschilds ohne weiteren erkennbaren Schaden an einem Auto den Palandt aus dem Schrank holt, gehört meiner Meinung nach mit diesem Wälzer erschlagen.

    PS: Das ist ausdrücklich keine Aufforderung zu einer Straftat. Musst ich klarstellen, denn hier scheint ja möglicherweise alles falsch verstanden zu werden.
    Geändert von Cosmic (06.07.2015 um 14:54 Uhr)
    You can't always get what you want...
    Beste Grüße aus Greifswald
    Dirk

  16. #16
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von Cosmic Beitrag anzeigen
    Wer wegen eines abgefahrenen Nummernschilds ohne weiteren erkennbaren Schaden an einem Auto den Palandt aus dem Schrank holt, gehört meiner Meinung nach mit diesem Wälzer erschlagen.

    PS: Das ist ausdrücklich keine Aufforderung zu einer Straftat. Musst ich klarstellen, denn hier scheint ja möglicherweise alles falsch verstanden zu werden.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  17. #17
    Submariner
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    Irgendwie parken alle BMW Fahrer so dämlich....

    Jetzt ernsthaft:
    Ich würde erstmal den Kontakt abwarten und dann gegebenenfalls mit einem Anwalt reden.
    Geändert von FatToni (06.07.2015 um 15:06 Uhr)
    Liebe Grüße
    Holger

  18. #18
    ehemaliges mitglied
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    Zitat Zitat von Cosmic Beitrag anzeigen
    Wer wegen eines abgefahrenen Nummernschilds ohne weiteren erkennbaren Schaden an einem Auto den Palandt aus dem Schrank holt, gehört meiner Meinung nach mit diesem Wälzer erschlagen.

    PS: Das ist ausdrücklich keine Aufforderung zu einer Straftat. Musst ich klarstellen, denn hier scheint ja möglicherweise alles falsch verstanden zu werden.
    Mein Schädel ist sooo dick, den schlägst Du nicht mit einem Palandt ein

  19. #19
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Ich hatte vor paar Tagen einen Ähnlichen Schaden, durch eine Waschanlage.

    Schaden 33€, der Kennzeichenhalter war auf der stoßstange aufgeschraubt und musste ausgetauscht werden.
    Gruß Toan

  20. #20
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    sorry...sehe ich aber auch so..



    Gruss



    Wum
    TGT - Trinken gegen Terror

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