§ 828
Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Davon zu unterscheiden ist die Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Ergebnis 41 bis 60 von 111
Hybrid-Darstellung
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06.07.2015, 14:15 #1ehemaliges mitgliedGast
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06.07.2015, 14:20 #2Steve McQueen
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06.07.2015, 14:35 #3Gruß, Peter
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Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)
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06.07.2015, 14:17 #4PREMIUM MEMBER
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Wahrscheinlich wird sich der Fahrer des BMW gar nicht erst melden. Wenn doch: Anhören, Angebot machen und/oder der Haftpflicht melden.

Edit: Wir hatten solch einen Fall auch und es gibt Versicherungen die unabhängig vom Alter des Kindes einspringen.Geändert von Homer82 (06.07.2015 um 14:19 Uhr)
Liebe Grüße, Pascal
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06.07.2015, 14:28 #5Deepsea
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Dem Halter des Fahrzeugs ist ein Schaden durch Fremdeinwirkung entstanden und daher hat er das Recht auf Begleichung. Er kann in diesem Falle also den Schaden in einer BMW-Niederlassung schätzen lassen und diesen Betrag von Deiner Versicherung einfordern und i.d.R. wird auch bezahlt. Es spielt hier keine Rolle, ob der Schaden nur durch ein Fachwerkstatt mit teuren Originalteilen oder z.B. von Dir per Hand, durch eindrehen einer Schraube behoben werden kann.
Der Halter des BMW könnte evtl. auch Anzeige wegen Unfallflucht erstatten.
Die Tatsache, dass der Wagen teilweise auf dem Gehweg steht, gibt einem nicht das Recht, diesen zu beschädigen. Egal, ob dies versehentlich oder sogar absichtlich geschieht. Selbst wenn Dir in einer Einbahnstraße jemand entgegen kommt, darfst Du nicht einfach weiterfahren und dadurch evtl. einen Unfall verursachen.
Ich weiß, das ist jetzt alles sehr negativ dargestellt und ob "Dein" Geschädigter sich so verhalten wird, kann ich natürlich auch nicht sagen. Fakt ist aber, er könnte. Da Du vollen Rechtsschutz hast, rate ich Dir kurz mit einem Anwalt darüber zu sprechen, um nicht doch böse überrascht zu werden.Gruß,
Andree
Man sollte so gelassen wie ein Stuhl sein. Der muss auch mit jedem A.... klarkommen!
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06.07.2015, 14:34 #6
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06.07.2015, 14:38 #7Explorer
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06.07.2015, 14:50 #8ehemaliges mitgliedGast
Ja stimmt, gerade noch einmal nachgesehen. Allerdings steht im Palandt "in der Regel". Das wird daraus hergeleitet, dass keine Überforderungssituation des Kindes im ruhenden Verkehr vorliegt. Das könnte hier aber anders sein, weil der Pkw in den Fußgängerweg hineinragt. Also Grenzfall.
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06.07.2015, 14:37 #9PREMIUM MEMBER
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Das ist ja das mindeste. Bei uns im Ort gibt es ein Kinderheim und ein Kind (ca. 5-7 Jahre alt) hat beim Arztbesuch mit einem Erzieher die Tür in den Mini meiner Frau gerammt. Er kam dann ganz verheult zu meiner Frau und "musste" es ihr beichten, bzw. sich entschuldigen. Da sie nicht von der Arbeit weg konnte (und meine Frau solche Dinge gerne mir überlässt), haben sie die Nummer hinterlassen damit wir uns melden können. Es war eine kleine Macke an der Tür... Aber da ihr der kleine Junge so leid getan hat, hat sie dann angerufen und gesagt es wäre alles in Ordnung.
Eine Woche später hat sie dann beim ausparken selbst die komplette Seite geschrottet und es musste eine neue Tür und Kotflügel eingebaut werden...Liebe Grüße, Pascal
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06.07.2015, 14:40 #10
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06.07.2015, 20:56 #11Deepsea
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Einfach nur zitieren und behaupten, meine Aussagen wären falsch, ist einfach schlecht...sorry. Ich habe nicht einfach nur meine Meinung geäußert. Das Recht auf Schadensausgleich wird jede Versicherung so oder so ähnlich bestätigen. Die Aussage zur Unfallflucht kommt direkt von der Polizei. Ich habe einen ähnlich Fall vor einiger Zeit selbst erlebt. Betroffen war mein Vater.
Dass Flo ein Problem hat, ist mir klar, daher habe ich mir auch die Mühe gemacht, möglichst ausführlich zu antworten.Gruß,
Andree
Man sollte so gelassen wie ein Stuhl sein. Der muss auch mit jedem A.... klarkommen!
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06.07.2015, 14:40 #12
Doc sein Beitrag:

Alles andere wird, wenns sein muss, Flo regeln!
Genießt die Pausen des Lebens!
Stephan
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06.07.2015, 14:41 #13
Also, was sich gehört und was ich tun muss, ist mir schon klar. Nur dass wir uns hier nicht falsch verstehen.
Danke für die Hinweise/Anhaltspunkte zum Rechtlichen.
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06.07.2015, 14:49 #14
Übrigens dürften 1700,-Euro bei dem gezeigten Modell wohl ein Wirtschaftlicher Totalschaden sein
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06.07.2015, 14:53 #15
Wer wegen eines abgefahrenen Nummernschilds ohne weiteren erkennbaren Schaden an einem Auto den Palandt aus dem Schrank holt, gehört meiner Meinung nach mit diesem Wälzer erschlagen.

PS: Das ist ausdrücklich keine Aufforderung zu einer Straftat. Musst ich klarstellen, denn hier scheint ja möglicherweise alles falsch verstanden zu werden.
Geändert von Cosmic (06.07.2015 um 14:54 Uhr)
You can't always get what you want...
Beste Grüße aus Greifswald
Dirk
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06.07.2015, 14:58 #16
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06.07.2015, 15:02 #17Submariner
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Irgendwie parken alle BMW Fahrer so dämlich....


Jetzt ernsthaft:
Ich würde erstmal den Kontakt abwarten und dann gegebenenfalls mit einem Anwalt reden.Geändert von FatToni (06.07.2015 um 15:06 Uhr)
Liebe Grüße
Holger
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06.07.2015, 14:59 #18ehemaliges mitgliedGast
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06.07.2015, 14:56 #19
Ich hatte vor paar Tagen einen Ähnlichen Schaden, durch eine Waschanlage.
Schaden 33€, der Kennzeichenhalter war auf der stoßstange aufgeschraubt und musste ausgetauscht werden.Gruß Toan
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06.07.2015, 14:57 #20
sorry...sehe ich aber auch so..
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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