Dem Halter des Fahrzeugs ist ein Schaden durch Fremdeinwirkung entstanden und daher hat er das Recht auf Begleichung. Er kann in diesem Falle also den Schaden in einer BMW-Niederlassung schätzen lassen und diesen Betrag von Deiner Versicherung einfordern und i.d.R. wird auch bezahlt. Es spielt hier keine Rolle, ob der Schaden nur durch ein Fachwerkstatt mit teuren Originalteilen oder z.B. von Dir per Hand, durch eindrehen einer Schraube behoben werden kann.

Der Halter des BMW könnte evtl. auch Anzeige wegen Unfallflucht erstatten.

Die Tatsache, dass der Wagen teilweise auf dem Gehweg steht, gibt einem nicht das Recht, diesen zu beschädigen. Egal, ob dies versehentlich oder sogar absichtlich geschieht. Selbst wenn Dir in einer Einbahnstraße jemand entgegen kommt, darfst Du nicht einfach weiterfahren und dadurch evtl. einen Unfall verursachen.

Ich weiß, das ist jetzt alles sehr negativ dargestellt und ob "Dein" Geschädigter sich so verhalten wird, kann ich natürlich auch nicht sagen. Fakt ist aber, er könnte. Da Du vollen Rechtsschutz hast, rate ich Dir kurz mit einem Anwalt darüber zu sprechen, um nicht doch böse überrascht zu werden.