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  1. #11
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    Rein rechtlich gesehen nach BGB §828 Abs. 2 wäre Deine Große diesbzgl. nicht deliktfähig und somit auch keine Haftung ableitbar.

    Wenn Ihr allerdings eine Haftpflichtversicherung habt, die auch im Falle bei Schäden von deliktunfähigen Kindern einspringt, dann kannst Du ja guten Willen zeigen und es an die Haftpflicht weiterreichen...
    Geändert von justMe (06.07.2015 um 12:48 Uhr)
    Beste Grüße -Just

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