Das stimmt Tobias.Jedoch sehe ich keinen Sinn darin bei einem Streitwert von knappen 200€ noch einmal das mehrfache davon in die Hand zu nehmen nur im 100%ige Gewissheit zu haben.Dann vielleicht noch einmal viele € für Anwalt und Gerichtsverfahren.Die Dinger sind so alt das es da immer wieder Diskussionbedarf geben wird.
Auch die Faker schlafen nicht,irgendwann wird einer einen Stapel altes Papier finden,die Dinger noch besser und das Spiel beginnt erneut.Der Faker verdient und der Käufer verliert,immer.Das wird auch kein Gutachten ändern.
Würde es sich um eine Uhr oder ein teures ZB handeln sehe ich das allerdings auch anders.
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28.06.2015, 22:29 #11
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