Gerichte fragen idR. bei der nächst grösseren Industrie- und Handelskammer nach einem SV, bzw. lassen sich von dort eine Liste möglicher Sachverständiger zuschicken.

Meines Erachtens wird die StA jedoch ein kostenintensives Gutachten so oder so nicht einholen. Selbst wenn die "Unechtheit" feststehen sollte, müsste man dem VK auch noch den Vorsatz nachweisen, also den Beweis führen, dass er in Kenntnis der Unechtheit das booklet als echt verkauft hat.....