Anzeigen kann er natürlich. Aber in §164 StGB heißt es in den Absätzen 1 und 2 "wider besseres Wissen". Das lag bei Dir ja nun eindeutig nicht vor. Insofern würde ich mir das wenig Gedanken* machen.
*wenig Gedanken, dass er es überhaupt tut und noch weniger, dass dabei mehr als eine Verfahrenseinstellung herauskommen wird.
Ergebnis 1 bis 20 von 120
Baum-Darstellung
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02.07.2015, 12:39 #11
Geändert von Cosmic (02.07.2015 um 12:40 Uhr)
You can't always get what you want...
Beste Grüße aus Greifswald
Dirk
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