Für mich als juristischen Laien, muß es zwangsweise zu einer Verhandlung kommen, wenn der Staatsanwalt das Booklet als Fälschung anerkennt?
Ist ein Vorsatz erkennbar, wenn die Geschichte, die mit dem Booklet zusammen presentiert wurde nicht stimmt? In diesem Fall soll ja das Booklet aus dem Restbestand einer selbst beim Konzi gekauften Daytona stammen, die ohne Box und Booklet gestohlen wurde. Wenn es eine Fälschung ist, kann diese Story ja schon mal nicht stimmen und schon mal eine Vortäuschung falscher Tatsachen vorliegen, die einen Vorsatz logisch machen würde.
Ich gehe auch wenn, von einem zeitnahen Nachdruck aus, denn das "Geschäft" ist sicher erst die letzten Jahre lohnend geworden.
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Baum-Darstellung
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28.06.2015, 19:26 #11Beste Grüße aus Regensburg, Harald
Weniger ist nicht mehr, sondern weniger.
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