Zitat Zitat von harleygraf Beitrag anzeigen
So jetzt erstmal gekündigt. Und zunächst ohne anwaltliche Forderung um Rückzahlung "gebeten"....
Glaub zwar nicht dran, aber erstmal antesten...

"Vor dem Hintergrund der o.g. Entscheidung des Bundesgerichtshofes bestand daher keine Rechtspflicht zur Zahlung der Gebühren an Sie. Dies wurde stets anders dargestellt, so dass nun die Anspruchsgrundlage rückwirkend entfallen ist und ich habe Sie zur Rückzahlung der für die letzten zehn Jahre gezahlten Beiträge bis zum 03.07.2015 auf das Konto … aufzufordern. Sollte dies nicht erfolgen, sehe ich mich gehalten hierzu anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. "
Hallo Stefan,

hast du bzgl. deinem Schreiben bereits eine Antwort bekommen?

Gruß und Danke