Genau so ist es eben nicht!
Ich zitiere aus dem Juraforum:
"Kommt auf die Garantie an. Diese ist gesetzlich nicht geregelt oder vorgeschrieben (das ist die Gewährleistung!), sondern eine freiwillige Verpflichtung des Verkäufers/Herstellers. Deshalb kann er diese frei ausgestalten (ist ja nur positiv für den Kunden).
Üblicherweise gilt eine Garantie aber ab Ablieferung. Denn ab da hat der Kunde die Sache in seinem Herrschaftsbereich."
Ferner steht in den Rolex Garantiebedingungen:
"Diese ist nur gültig, wenn (1) die Uhr von einem offiziellen ROLEX Fachhändler verkauft, (2) die Garantiekarte von einem offiziellen ROLEX Fachhändler beim Verkauf rechtsgültig ausgefüllt und (3) die Garantiekarte mit der Uhr an einen offiziellen ROLEX Fachhändler bzw. an ein in diesem Handbuch angegebenes ROLEX Kundendienstzentrum übergeben wurde."
Demzufolge kann ein nicht "rechtsgültig ausgefülltes" Zertifikat sogar die Garantie aushebeln!
Ob dies Rolex im Ernstfall, beispielsweise wenn die Karte drei Monate vor dem Datum welches auf der Karte steht aktiviert wurde, so handhabt ist eine andere Geschichte. Aber zumindest weiss Rolex dann das diese Händler vermutlich an Grauhändler weiterverkauft.
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24.07.2015, 09:49 #11
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