kleiner Hinweis für die Praxis: den Beweis, DASS ein Mangel vorliegt (im Rahmen der Mängelhaftung (früher Gewährleistung genannt)), muss der Käufer allerdings immer selbst erbringen. Wenn der Beweis über das Bestehen eines Mangels dann erbracht wurde, gilt die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate...es wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag.
Dass Rolex die Garantiezeit auf 5 Jahre erhöht ist klasse......und ich bin auch überzeugt davon, dass Rolex es als wirkliche Garantie handhaben wird!...und nicht nur als werbewirksames Versprechen!
VG, Thomas
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16.06.2015, 16:35 #11
Geändert von uhrenfan_rolex (16.06.2015 um 16:41 Uhr) Grund: Tippfehler
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...und ich bin auch überzeugt davon, dass Rolex es als wirkliche Garantie handhaben wird!...und nicht nur als werbewirksames Versprechen!
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