Uii, wenn Du über die Seite der Band gebucht hast, wüsste ich jetzt nicht einmal, welches Recht anwendbar ist: Deutsches, Amerikanisches, Internationales... Nach Deutschem Recht gibt Dir berufliche Unpässlichkeit jedenfalls kein Rückgaberecht. Du hast einen Kaufvertrag geschlossen und bist daran gebunden. Du würdest es ja auch nicht gut finden, den Abend zu planen und das Konzert zu besuchen und hinterher sagt die Band, dass ihnen das Meet & Greet heute doch nicht passt.