Ah, ok. Dann bist Du die klassische Ausnahme, welche die Regel bricht. Kontrollzone ist der Luftraum um Verkehrsflughäfen. Hier muss sich der Luftfahrer vor Start oder Erreichen des entsprechenden Einflugpunktes beim Turm anmelden und sich eine Start oder eine Einfluggenehmigung holen. Der Luftverkehr in der Kontrollzone wird gestaffelt. Mit der DSF bzw. deren Turmlotsen kann man alles mögliche vereinbaren. So etwas wissen aber die meisten potenziellen Hobby-Flieger nicht und ob sie zudem ICAO-Karten lesen können, ist auch fraglich.
Allgemein gilt aber in Deutschland vom Erdboden GND bis in 2500 ft MSL (Fuss über Meeresspiegel) der Luftraum G=Golf. Darin darf nach VFR (Sichtflugregeln) geflogen werden. Man braucht sich nicht beim Radar-Lotsen anzumelden und benötigt auf unkontrollierten Flugplätzen darin noch nicht einmal eine Start- oder Landegenehmigung. Eine Überflugerlaubnis braucht es ebenfalls nicht. Die LuftVO sieht das nicht vor. (Wäre auch aufwändig, wenn sich jeder PPLer vor einem Flug von EDDN nach EDDH von jedem Grundstückseigentümer entlang der Flugroute den Überflug genehmigen lassen müsste.)
In Deutschland herrscht zudem Flugplatzzwang. Das heisst zunächst, dass niemand außerhalb von Flugplätzen oder Verkehrsflughäfen starten oder landen darf. Ausnahmen sind Sicherheitslandung oder Notlandung. Zum Wiederstart außerhalb eines Flugplatzes benötigt der Pilot zumindest eine Genehmigung des Grundstückseigentümers.
Aber der Gesetzgeber lässt Ausnahmen zu. Das ist zum Beispiel die Fliegerei mit Drohnen zum Zwecke der Freizeitgestaltung. Jeder darf sich privat und ohne Altersbeschränkung eine Drohne kaufen und damit fliegen bis der Akku leer ist und das Ding irgendwem auf den Kopf fällt. Das ist m.E. problematisch.
Auch unsere Diskussion zeigt, dass hier Regelbedarf besteht.
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Thema: Eine Drohne die dir folgt
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19.05.2015, 17:00 #1Explorer
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Gruß
Frank
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