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Thema: Eine Drohne die dir folgt
Hybrid-Darstellung
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19.05.2015, 12:04 #1
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Geändert von kompasskalle (19.05.2015 um 12:13 Uhr)
Gruß
Frank
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19.05.2015, 12:11 #2
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19.05.2015, 12:39 #3
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Wer schult und prüft denn die privaten Drohnen-Piloten? Ich wette die meisten haben noch nie etwas von Lufträumen, Kontrollzonen, Danger Areas und Restricted Areas gehört. Geschweige denn von Meldepflicht und Verhalten bei Unfällen plus erster Hilfe.
Jeder Luftfahrer und sei es nur ein Ultra-Leicht-Pilot muss in Deutschland sowohl theoretisch als auch praktisch seine Befähigung nachweisen. Dazu kommen periodisch Medical und Zuverlässigkeitsüberprüfung. Mal vom Flugplatzzwang abgesehen. Du darfst als ungeschulte Person noch nicht einmal ein Flugzeug im Hangar von links nach rechts schieben. Des Weiteren unterliegen Halter von Luftfahrtgeräten als auch Hersteller und Wartungsbetriebe strengen Vorschriften.
Eine Drohne aber kann sich heutzutage jeder Laie beschaffen, betreiben und am Luftverkehr teilnehmen. (Der Luftraum Golf beginnt am Erdboden.)
Nichts ist geregelt. Das wird auch so bleiben bis der erste Airliner im Landeanflug mit so einem Ding kollidiert.Gruß
Frank
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19.05.2015, 13:04 #4
Natürlich ist das geregelt. Alleine schon ohne Aufstiegserlaubnis ist der Betrieb einfach illegal. Genau wie ein Betrieb ohne Haftpflicht-Versicherung. Dass das dem Käufer nicht zwingend mitgeteilt werden muss, ist eine andere Sache.
Ein Schulung, Prüfung etc. ist allerdings erst ab einem Abfluggewicht von 25 kg erforderlich.
Ich fliege meine Modelle innerhalb der Kontrollzone von EDDK und muss mir eh immer eine Höhenfreigabe bei der DFS einholen.Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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19.05.2015, 13:49 #5Grüße,
Stefan
schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.
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19.05.2015, 13:52 #6
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Warum fliegst Du in einer Kontrollzone? Wie kommunizierst Du mit DFS/Turm und was ist mit dem an- und abfliegenden Luftverkehr? (Interessiert mich als Privatpilot.)
Der Gesetzgeber hat lediglich das aktuelle Luftrecht auf gewerbliche Drohnen-Flüge bzw. auf ein Abfluggewicht ab 25 kg erweitert. Freizeitgestaltung ist weiterhin davon ausgenommen. Privatpersonen - und das werden künftig die meisten Drohnen-Piloten sein - brauchen keine Aufstiegserlaubnis, lediglich eine dafür geeignete Haftpflicht, was auch nicht allgemein bekannt ist. Jeder Laie kann sich so ein Ding beschaffen und betreiben bis etwas passiert.
Ich sehe diese Entwicklung sehr skeptisch. Gewerbliche Flüge sind nicht das Problem, denn die Profis kennen eh ihre Vorschriften. Auch beim Modellbau ist das eher unproblematisch, weil die meisten Modellbauer durch Vereine die nötigen Infos bekommen.
Als Problem sehe ich die Hobby-Flieger, die sich im Internet mit teilweise sogar übermotorisierten Fluggeräten ausrüsten und eben nicht ins Luftrecht eingewiesen wurden bzw. für die das Luftrecht gar nicht gilt.Geändert von kompasskalle (19.05.2015 um 14:01 Uhr) Grund: Editiert.
Gruß
Frank
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19.05.2015, 14:41 #7
Weil unser Modellflugplatz (der ist auch in den Sichtflugkarten eingezeichnet) in der Kontrollzone liegt, die Kommunikation erfolgt über Telefon.
Jein, neben der amtlichen Aufstiegserlaubnis im kontrollierten Luftraum, braucht man (rein rechtlich) immer die Erlaubnis des Grundstückseigentümers, von dessen Grund aus gestartet, bzw. dessen Grund überflogen wird.Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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19.05.2015, 17:00 #8
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Ah, ok. Dann bist Du die klassische Ausnahme, welche die Regel bricht. Kontrollzone ist der Luftraum um Verkehrsflughäfen. Hier muss sich der Luftfahrer vor Start oder Erreichen des entsprechenden Einflugpunktes beim Turm anmelden und sich eine Start oder eine Einfluggenehmigung holen. Der Luftverkehr in der Kontrollzone wird gestaffelt. Mit der DSF bzw. deren Turmlotsen kann man alles mögliche vereinbaren. So etwas wissen aber die meisten potenziellen Hobby-Flieger nicht und ob sie zudem ICAO-Karten lesen können, ist auch fraglich.
Allgemein gilt aber in Deutschland vom Erdboden GND bis in 2500 ft MSL (Fuss über Meeresspiegel) der Luftraum G=Golf. Darin darf nach VFR (Sichtflugregeln) geflogen werden. Man braucht sich nicht beim Radar-Lotsen anzumelden und benötigt auf unkontrollierten Flugplätzen darin noch nicht einmal eine Start- oder Landegenehmigung. Eine Überflugerlaubnis braucht es ebenfalls nicht. Die LuftVO sieht das nicht vor. (Wäre auch aufwändig, wenn sich jeder PPLer vor einem Flug von EDDN nach EDDH von jedem Grundstückseigentümer entlang der Flugroute den Überflug genehmigen lassen müsste.)
In Deutschland herrscht zudem Flugplatzzwang. Das heisst zunächst, dass niemand außerhalb von Flugplätzen oder Verkehrsflughäfen starten oder landen darf. Ausnahmen sind Sicherheitslandung oder Notlandung. Zum Wiederstart außerhalb eines Flugplatzes benötigt der Pilot zumindest eine Genehmigung des Grundstückseigentümers.
Aber der Gesetzgeber lässt Ausnahmen zu. Das ist zum Beispiel die Fliegerei mit Drohnen zum Zwecke der Freizeitgestaltung. Jeder darf sich privat und ohne Altersbeschränkung eine Drohne kaufen und damit fliegen bis der Akku leer ist und das Ding irgendwem auf den Kopf fällt. Das ist m.E. problematisch.
Auch unsere Diskussion zeigt, dass hier Regelbedarf besteht.Gruß
Frank
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