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  1. #21
    Officially Certified Helldriver 2022 Avatar von Pharmartin
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    Also ich finde die Idee genial....wenn man die ganzen Deppen mit ihren Selfie-Sticks rumlaufen sieht (Forums-Mitglieder natürlich ausgeschlossen, die habens drauf) dann erkennt man sofort das Potentiel dieser Erfindung. Quasi ein Multi-Orgasmus-Selfi-Stick.
    https://www.r-l-x.de/forum/image.php?type=sigpic&userid=35837&dateline=165400  0471

    Glück auf, Martin

  2. #22
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Zitat Zitat von kompasskalle Beitrag anzeigen

    Eine Drohne aber kann sich heutzutage jeder Laie beschaffen, betreiben und am Luftverkehr teilnehmen. (Der Luftraum Golf beginnt am Erdboden.)

    Nichts ist geregelt. Das wird auch so bleiben bis der erste Airliner im Landeanflug mit so einem Ding kollidiert.
    Natürlich ist das geregelt. Alleine schon ohne Aufstiegserlaubnis ist der Betrieb einfach illegal. Genau wie ein Betrieb ohne Haftpflicht-Versicherung. Dass das dem Käufer nicht zwingend mitgeteilt werden muss, ist eine andere Sache.

    Ein Schulung, Prüfung etc. ist allerdings erst ab einem Abfluggewicht von 25 kg erforderlich.

    Ich fliege meine Modelle innerhalb der Kontrollzone von EDDK und muss mir eh immer eine Höhenfreigabe bei der DFS einholen.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  3. #23
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von max mustermann Beitrag anzeigen
    Stell dir mal vor Paddy, ich sehe dich irgendwo und laufe auf dich zu, um dich zu umarmen.
    Deine und meine Drohne kollidieren über uns und stürzen benommen auf unsere Köpfe und töten uns.
    Ein Horrorszenario.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #24
    Sea-Dweller Avatar von ToppitsToo
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    Kein austauschbarer Akku. Wer schleppt das Teil mit sich rum um nur 15 Minuten zu fliegen?
    _______________________

    Mit internetten Grüßen

    Ralf

  5. #25
    PREMIUM MEMBER Avatar von Artur
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    Interessant wird es erst, wenn am überfüllten Malle-Strand jeder zweite so ein Dingens bei sich führt!
    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]

  6. #26
    Yacht-Master Avatar von alien27
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    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Natürlich ist das geregelt. Alleine schon ohne Aufstiegserlaubnis ist der Betrieb einfach illegal. Genau wie ein Betrieb ohne Haftpflicht-Versicherung. .
    Ich dachte immer bis zu einem Aufstiegsgewicht kleiner 5kg und für rein private Zwecke (Hobby), ohne gewerbliches Interesse, benötigt man keine gesonderte Aufstigsgenehmigung, solang man sich im dafür vorgesehenen Luftraum bewegt...
    Grüße,
    Stefan

    schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.

  7. #27
    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Natürlich ist das geregelt. Alleine schon ohne Aufstiegserlaubnis ist der Betrieb einfach illegal. Genau wie ein Betrieb ohne Haftpflicht-Versicherung. Dass das dem Käufer nicht zwingend mitgeteilt werden muss, ist eine andere Sache.

    Ein Schulung, Prüfung etc. ist allerdings erst ab einem Abfluggewicht von 25 kg erforderlich.

    Ich fliege meine Modelle innerhalb der Kontrollzone von EDDK und muss mir eh immer eine Höhenfreigabe bei der DFS einholen.
    Warum fliegst Du in einer Kontrollzone? Wie kommunizierst Du mit DFS/Turm und was ist mit dem an- und abfliegenden Luftverkehr? (Interessiert mich als Privatpilot.)

    Der Gesetzgeber hat lediglich das aktuelle Luftrecht auf gewerbliche Drohnen-Flüge bzw. auf ein Abfluggewicht ab 25 kg erweitert. Freizeitgestaltung ist weiterhin davon ausgenommen. Privatpersonen - und das werden künftig die meisten Drohnen-Piloten sein - brauchen keine Aufstiegserlaubnis, lediglich eine dafür geeignete Haftpflicht, was auch nicht allgemein bekannt ist. Jeder Laie kann sich so ein Ding beschaffen und betreiben bis etwas passiert.

    Ich sehe diese Entwicklung sehr skeptisch. Gewerbliche Flüge sind nicht das Problem, denn die Profis kennen eh ihre Vorschriften. Auch beim Modellbau ist das eher unproblematisch, weil die meisten Modellbauer durch Vereine die nötigen Infos bekommen.

    Als Problem sehe ich die Hobby-Flieger, die sich im Internet mit teilweise sogar übermotorisierten Fluggeräten ausrüsten und eben nicht ins Luftrecht eingewiesen wurden bzw. für die das Luftrecht gar nicht gilt.
    Geändert von kompasskalle (19.05.2015 um 14:01 Uhr) Grund: Editiert.
    Gruß

    Frank

  8. #28
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    Ich frag mich immer, wer sich diese GoPros, Drohen oder Handyvideos jemals wieder anschaut...
    Gruss
    Bernie

  9. #29
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    Mist, jetzt habe ich einen Ohrwurm

    Eine Drohne, die dir immer folgt
    Hoch am Himmelszelt
    Die schenk ich Dir heut' Nacht

    Eine Drohne, die dir immer folgt
    Alle Weiten überfliegt
    Und über unsere Liebe wacht
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  10. #30
    Daytona Avatar von trophy
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    Mal abgesehen von der vorgeschriebenen Modellhalterhaftpflichtversicherung, Freigabe vom Tower unter 1.5KM Umkreis von einem Flughafen entfernt usw.: Das Ding wird nicht aktiv gesteuert! Heißt wenn Kollisionsgefahr besteht, rauscht der Kopter direkt in das Hindernis. Und das können Tiere, Menschen, Autobahn oder was weiß ich alles sein. Wegen dem Gimmick vor Gericht zu stehen, no thanks. Der Gesetzgeber gibt auch vor das der Steuerer immer in Sichtkontakt den Kopter steuern muß. Trifft hier alles nicht zu. Kann mir nicht vorstellen so ein Ding legal in Deutschland fliegen zu sehen.
    Geändert von trophy (19.05.2015 um 14:41 Uhr)
    Schöne Grüße, Andreas

  11. #31
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Zitat Zitat von kompasskalle Beitrag anzeigen
    Warum fliegst Du in einer Kontrollzone? Wie kommunizierst Du mit DFS/Turm und was ist mit dem an- und abfliegenden Luftverkehr? (Interessiert mich als Privatpilot.)
    Weil unser Modellflugplatz (der ist auch in den Sichtflugkarten eingezeichnet) in der Kontrollzone liegt, die Kommunikation erfolgt über Telefon.

    Zitat Zitat von kompasskalle Beitrag anzeigen
    Freizeitgestaltung ist weiterhin davon ausgenommen. Privatpersonen - und das werden künftig die meisten Drohnen-Piloten sein - brauchen keine Aufstiegserlaubnis,
    Jein, neben der amtlichen Aufstiegserlaubnis im kontrollierten Luftraum, braucht man (rein rechtlich) immer die Erlaubnis des Grundstückseigentümers, von dessen Grund aus gestartet, bzw. dessen Grund überflogen wird.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  12. #32
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von bernie1978 Beitrag anzeigen
    Ich frag mich immer, wer sich diese GoPros, Drohen oder Handyvideos jemals wieder anschaut...



  13. #33
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    LOL!
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    FullHD Gopros kaufen und dann den Hund beim *****n filmen! Grandios!
    Gruss
    Bernie

  14. #34
    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Weil unser Modellflugplatz (der ist auch in den Sichtflugkarten eingezeichnet) in der Kontrollzone liegt, die Kommunikation erfolgt über Telefon.



    Jein, neben der amtlichen Aufstiegserlaubnis im kontrollierten Luftraum, braucht man (rein rechtlich) immer die Erlaubnis des Grundstückseigentümers, von dessen Grund aus gestartet, bzw. dessen Grund überflogen wird.
    Ah, ok. Dann bist Du die klassische Ausnahme, welche die Regel bricht. Kontrollzone ist der Luftraum um Verkehrsflughäfen. Hier muss sich der Luftfahrer vor Start oder Erreichen des entsprechenden Einflugpunktes beim Turm anmelden und sich eine Start oder eine Einfluggenehmigung holen. Der Luftverkehr in der Kontrollzone wird gestaffelt. Mit der DSF bzw. deren Turmlotsen kann man alles mögliche vereinbaren. So etwas wissen aber die meisten potenziellen Hobby-Flieger nicht und ob sie zudem ICAO-Karten lesen können, ist auch fraglich.

    Allgemein gilt aber in Deutschland vom Erdboden GND bis in 2500 ft MSL (Fuss über Meeresspiegel) der Luftraum G=Golf. Darin darf nach VFR (Sichtflugregeln) geflogen werden. Man braucht sich nicht beim Radar-Lotsen anzumelden und benötigt auf unkontrollierten Flugplätzen darin noch nicht einmal eine Start- oder Landegenehmigung. Eine Überflugerlaubnis braucht es ebenfalls nicht. Die LuftVO sieht das nicht vor. (Wäre auch aufwändig, wenn sich jeder PPLer vor einem Flug von EDDN nach EDDH von jedem Grundstückseigentümer entlang der Flugroute den Überflug genehmigen lassen müsste.)

    In Deutschland herrscht zudem Flugplatzzwang. Das heisst zunächst, dass niemand außerhalb von Flugplätzen oder Verkehrsflughäfen starten oder landen darf. Ausnahmen sind Sicherheitslandung oder Notlandung. Zum Wiederstart außerhalb eines Flugplatzes benötigt der Pilot zumindest eine Genehmigung des Grundstückseigentümers.

    Aber der Gesetzgeber lässt Ausnahmen zu. Das ist zum Beispiel die Fliegerei mit Drohnen zum Zwecke der Freizeitgestaltung. Jeder darf sich privat und ohne Altersbeschränkung eine Drohne kaufen und damit fliegen bis der Akku leer ist und das Ding irgendwem auf den Kopf fällt. Das ist m.E. problematisch.

    Auch unsere Diskussion zeigt, dass hier Regelbedarf besteht.
    Gruß

    Frank

  15. #35
    Daytona Avatar von trophy
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    Zitat Zitat von bernie1978 Beitrag anzeigen
    LOL!
    Genau des mein ich!

    FullHD Gopros kaufen und dann den Hund beim *****n filmen! Grandios!
    Bernie, das ist ja gerade der Gag in dem Video (Schau mal die Überschrift des Videos an)
    Schöne Grüße, Andreas

  16. #36
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Die Drohne ist schon cool. Oder das Video. Oder beides.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  17. #37
    Sea-Dweller Avatar von ToppitsToo
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    Mit internetten Grüßen

    Ralf

  18. #38
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    ich wollt scho immer mal Coladosen, Golfbälle oder Eheringe verschicken....
    Gruss
    Bernie

  19. #39
    Sea-Dweller Avatar von ToppitsToo
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    Zitat Zitat von bernie1978 Beitrag anzeigen
    ich wollt scho immer mal Coladosen, Golfbälle oder Eheringe verschicken....
    Bevor nicht die 1 Liter Faxe Dose reinpasst lohnt das nicht.
    _______________________

    Mit internetten Grüßen

    Ralf

  20. #40
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Neue Betätigungsfelder für die "Drohnen" entstehen

    http://de.engadget.com/2015/05/19/br...share_facebook

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