Blatt nach der Revi rein oder vorher drin. Alles möglich, wobei es nicht darauf ankommt.

Wenn die Fronten verhärtet sind und das sind sie mittlerweile ja, sind ggfls. die jur. Fakten massgebend.

Ich bin mal so frei:

Nicht nur beim Kaufvertrag, sondern auch beim Tauschgeschäft gibt es Gewährleistungsansprüche ! Das miese Gehäuse ist kein Gewährleistungsgrund, denn das konnte man unschwer erkennen. Anders sieht es beim Zifferblatt aus. Sollte dieses nicht nur relumed, sondern ein Fake sein, wird der TS Anspruch auf Nachbesserung, ggfls. einen Rücktristtsgrund vom Tauschgeschäft haben. Damit käme man zur Rückabwicklung !!!

Ich bin eigentlich kein Erbsenzähler. Hier aber hat der TS mein Mitgefühl, weil er eingangs so nett schrieb, dass er sich jahrelang auf die Uhr freute. Hinzu kommt das bescheuerte Geschreibsel des Herbert in seinen mails......

Wenn der TS mag, kann er sich gerne wegen weiterer Einzelheiten mit mir per PN in Verbindung setzen.....