Ja, gibt es ! In erster Linie massgeblich sind die Vereinbarungen bei Vertragsschluss.

Hier haben die Parteien keinen Kaufvertrag, sondern ein Tauschgeschäft abgeschlossen. Sollte dennoch ein Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart worden sein, ist es schwieriger aber keinesfalls ohne Aussichten auf Erfolg.
Entscheidend wird eher sein, ob es ein schlechtes Originalblatt oder ein Fakeblatt ist.