Hi,
ich meine auch hier wurde das Thema mal diskutiert, finde den Thread aber nicht mehr.
Für diejenigen, die öfter beruflich auf Reisen sind gibt's eine gute Nachricht:
Es geht um die Behandlung der Verpflegungskostenpauschale auf Reisen.
Knackpunkt/ Aufreger war, dass die Verpflegungskostenpauschale für jede Art gestellten Essens gekürzt wurde, da diese als Mahlzeit behandelt wurde, z. B. auch die Müslistange im Flieger.
Aber man hat ein Einsehen, keine Kürzung bei Kleinzeugs:
"Es kommt daher für die steuerrechtliche Würdigung nicht allein darauf an, dass dem Arbeitnehmer etwas Essbares vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, sondern auch, ob es sich dabei um eine der im Gesetz genannten Mahlzeit handelt. So handelt es sich beispielsweise bei Kuchen, der anlässlich eines Nachmittagskaffees gereicht wird, nicht um eine der genannten Mahlzeiten und es ist keine Kürzung der Verpflegungspauschale vorzunehmen. Auch die z. B. auf innerdeutschen Flügen oder Kurzstrecken- Flügen gereichten kleinen Tüten mit Chips, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder vergleichbare andere Knabbereien erfüllen nicht die Kriterien für eine Mahlzeit und führen somit zu keiner Kürzung der Pauschalen."
Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=1
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22.05.2015, 21:46 #1
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Verpflegungskostenpauschale - Freiheit für den Müsliriegel
Grüße, Philipp
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Über den Wolken....... muss die Freiheit........
Von Tyrann im Forum Off TopicAntworten: 31Letzter Beitrag: 08.12.2008, 22:35
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