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  1. #1
    Daytona Avatar von Salamander
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    Böse Hilfe bzgl. Körperschaftssteuererklärung 2014

    Nabend die Runde.

    Folgende Situation: Unternehmer mit GmbH (ich ) hat seine Bilanz fertig und würde eine ganze Stange Geld vom Finanzamt zurück bekommen.

    Jetzt erklärt mir mein Steuerberater, dass die elektronischen ELSTER Formulare zur Abgabe der Körperschaftssteuererklärung 2014 erst am 28.07.2015 zur Verfügung stehen werden.

    Einreichungen in Papierform werden wohl nicht mehr akzeptiert.

    Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema. Gibt es andere Programme, mit denen man bereits einreichen kann?

    Ich könnte echt *****n. Die behalten sich meine Kohle und zahlen dafür nicht mal Zinsen. Ich wiederum zahle immer und sofort, wenn mal etwas verspätet kommt.

    LG
    Christoph
    Christoph

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  2. #2
    Datejust Avatar von wiener_blut
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    Das Problem ist die Elster-Schnittstelle, nicht das Programm. Du kannst beim Sachbearbeiter nett nachfragen, ob du auf Papier einreichen darfst, manchmal klappt das
    LG Anna

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Reiche es in Papier ein und sende bei Bedarf ggf. sobald es geht. Nettes Anschreiben dazu und auf die Erstattung hinweisen.
    Mache ich bei meinen Mandanten aktuell auch so. Bis jetzt hatte ich noch keine Probleme.
    Lieben Gruß René

  4. #4
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Die Finanazverwaltung hat Ende April DATEV die Elster-Schnittstelle zur Verfügung gestellt. Ab MItte Juni soll die Erklärungserstellung über DATEV funktionieren. Kann mir nicht vorstellen, dass dies unter dirketer Nutzung des ELSTER-Programms dann bis Ende Juli dauern soll.

    Allerdings sieht § 31 (1a) S. 2 KStG zur Vermeidung "unbilliger Härten" die Abgabe in Papierform auf Antrag vor. Dieser Sachverhalt dürfte hier realisiert sein.
    Wenn der Sachbearbeiter zuckt, kannst Du ihn noch mehr ärgern und beantragst einfach die rückwirkede Anpassung der KSt-Vorauszahlungen für das Jahr 2014.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Selbst, wenn du in Papierform einreichst, bedeutet es nicht, dass du veranlagt wirst. Manche arbeiten strikt nach Erklärungseingang. Weiterhin kann es sein, dass die Programme für die KSt Veranlagung 2014 in der Finanzverwaltung noch gar nicht laufen.
    Mein Tip, rufe den Sachbearbeiter an und erkundige dich.
    Viel Erfolg

  6. #6
    Daytona Avatar von Salamander
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    Erstmal vielen Dank für die Hinweise.

    Mit dem Sachbearbeiter hat mein Steuerberater auch schon gesprochen. Aussage ist, dass Papierform nicht mehr akzeptiert wird. Das kommt alles auf einen Haufen und wird anschließend mit Standardschreiben abgelehnt.

    Was die Meinung Ende Juli betrifft, so schreibt ELSTER, dass das Formular erst am 28.07.2015 zur Verfügung stehen wird.

    Aber so wie ich das sehe, werd ich wohl warten müssen. Der Drang zum Morden steigt ;-)
    Christoph

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  7. #7
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Salamander Beitrag anzeigen
    Aber so wie ich das sehe, werd ich wohl warten müssen.
    Mit Verlaub - was empfiehlt dein Steuerberater ? Wenn ein Mandant eine hohe Steuererstattung für 2014 erwarten würde und er benötigt diese Liquidität jetzt, wär ich mit dem Sachbearbeiter, der hier bei nicht kooperiert in 5 Minuten durch und hätte den Sachgebietsleiter oder den Amtsvorsteher am Apparat:

    1. Gesetzlicher Abgabetermin ist der 31.05.
    2. Erklärung erfolgt i.d.R. per Datensatz
    3. Finanzverwaltung hält die hierzu erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht vor
    4. Erklärung ist dann per Fomular möglich - Veranlagung ist durchzuführen - wann, ist allerdings eine ganz andere Frage
    5. Deshalb Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen 2014 auf Basis des fertigen JAs § 31 I KStG i.V. § 37 III S. 3 EStG (führt am schnellsten zum Ziel)
    Grüße

    Bernd

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