Zitat Zitat von Salamander Beitrag anzeigen
Aber so wie ich das sehe, werd ich wohl warten müssen.
Mit Verlaub - was empfiehlt dein Steuerberater ? Wenn ein Mandant eine hohe Steuererstattung für 2014 erwarten würde und er benötigt diese Liquidität jetzt, wär ich mit dem Sachbearbeiter, der hier bei nicht kooperiert in 5 Minuten durch und hätte den Sachgebietsleiter oder den Amtsvorsteher am Apparat:

1. Gesetzlicher Abgabetermin ist der 31.05.
2. Erklärung erfolgt i.d.R. per Datensatz
3. Finanzverwaltung hält die hierzu erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht vor
4. Erklärung ist dann per Fomular möglich - Veranlagung ist durchzuführen - wann, ist allerdings eine ganz andere Frage
5. Deshalb Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen 2014 auf Basis des fertigen JAs § 31 I KStG i.V. § 37 III S. 3 EStG (führt am schnellsten zum Ziel)