Zitat Zitat von Chico13 Beitrag anzeigen
Weil? (auch gern via pn)
Das ist hier doch kein Juristenforum.

Ganz kurz:

Die Aussage ist aber definitiv falsch und eine Räuberpistole.

Wenn überhaupt, kann man Schadensersatzansprüche geltend machen. Den Schaden muss man aber auch nachweisen können. Meist ist er so gering, dass sich nicht mal ein Telefonat mit einem Anwalt lohnt.

Zudem wird es einem in derartigen Fällen schwer fallen Vorsatz zu unterstellen und der Verkäufer wird immer mit Irrtum argumentieren. Solange er kein ausgewiesener Experte für die verkaufte Uhr ist, wird das auch durchgehen.