Ergebnis 1 bis 18 von 18
  1. #1
    Yacht-Master
    Registriert seit
    11.08.2008
    Ort
    Rhein & Main
    Beiträge
    1.573

    Versicherungsfrage Wasserschaden Haftpflicht Hausrat ?

    Hi,

    in unserer vermieteten Hochhauswohnung kam Wasser von der Wohnung oben drüber. Es lief auch etwas an der Wand herunter und beschädigte den Badezimmer-Spiegelschrank (Eigentum des Mieters).

    Der beleuchtete Spiegelschrank über dem Waschbecken ist an der Wand aufgehängt oder verschraubt (?) und die eingebaute Beleuchtung fest angeschlossen.

    Die Hausverwaltung sagt nun: das muss die Hausrat des Mieters zahlen, nicht die Wasserschaden-Versicherung des Hauses.

    Der Mieter fragt sich, ob ein an der Wand montierter Schrank denn noch Hausrat ist, zumal halbwegs "fest" montiert.

    Streit gibt es keinen darüber, aber es wäre schön, den versicherungsrechtlichen Hintergrund zu verstehen.

    Viele Grüsse, schönen Dank,

    Bernd
    "Less is boring" (Paul Smith)

  2. #2
    Freccione
    Registriert seit
    22.01.2011
    Ort
    Kölle am Ring
    Beiträge
    5.732
    Ganz klar Hausratversicherung.

    Achso, Erklärung: Schrank ist nicht fest mit dem Gebäude verbunden. Falls der Mieter keine Hausratversicherung hat - Pech gehabt.
    Geändert von habepe (27.03.2015 um 11:36 Uhr)
    Es grüßt der Bernd

  3. #3
    Daytona
    Registriert seit
    22.06.2010
    Ort
    Mittelfranken
    Beiträge
    2.425
    Die Wohnung drüber hat also das Eigentum der Wohnung drunter beschädigt? Wäre für mich Haftpflichtversicherung des Verursachers!

    Hausrat nur bei Eigenverschulden oder Sturm.
    Gruß,
    Dominik

  4. #4
    Freccione
    Registriert seit
    22.01.2011
    Ort
    Kölle am Ring
    Beiträge
    5.732
    Zitat Zitat von NOmBre Beitrag anzeigen

    Hausrat nur bei Eigenverschulden oder Sturm.
    Quatsch.
    Es grüßt der Bernd

  5. #5
    Submariner
    Registriert seit
    24.12.2011
    Beiträge
    366
    Zitat Zitat von habepe Beitrag anzeigen
    Ganz klar Hausratversicherung.

    Achso, Erklärung: Schrank ist nicht fest mit dem Gebäude verbunden. Falls der Mieter keine Hausratversicherung hat - Pech gehabt.
    wieso denn nicht die Haftplicht des Verursachers?

  6. #6
    Day-Date Avatar von Cosmic
    Registriert seit
    23.08.2006
    Ort
    Nordnordost
    Beiträge
    3.928
    Die Haftpflicht deckt nur den Zeitwert, die Hausrat - die sich das Geld u.U. vom Verursacher bzw. dessen Haftpflicht zurückholt - den Neu/Anschaffungswert. Wobei ich anders als Bernd schon der Meinung bin, dass - bei fehlender eigener Hausratversicherung - die Haftpflicht des Verursachers auch direkt in Anspruch genommen werden kann.

    Ansonsten bin ich bei Bernd. Schrank bleibt immer Schrank.
    Geändert von Cosmic (27.03.2015 um 12:26 Uhr)
    You can't always get what you want...
    Beste Grüße aus Greifswald
    Dirk

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Son Goku
    Registriert seit
    12.10.2014
    Ort
    Vegeta
    Beiträge
    879
    +1
    Allerbeste Grüße
    Thomas



    "Auch wenn das hier ein riesiges Investitionsgrab wird: Spaß hat's gemacht!"

  8. #8
    Freccione
    Registriert seit
    22.01.2011
    Ort
    Kölle am Ring
    Beiträge
    5.732
    Haftpflicht setzt ein Verschulden voraus!
    Also theoretisch kann es schon ein Haftpflichtschaden sein, wenn das Wasser zum Beispiel Putzwasser war ( umgefallener Eimer ) oder eine Leitung angebohrt wurde.
    Aber wenn es sich um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" handelt, nur die Hausratversicherung. Die würde auch bei der angebohrten Leitung erstmal zahlen (Neuwert) und dann beim Schadenverursacher Regreß nehmen.

    PS: Dirk, Haftpflichtversicherung zahlt immer nur den Zeitwert!
    Geändert von habepe (27.03.2015 um 12:35 Uhr)
    Es grüßt der Bernd

  9. #9
    Day-Date Avatar von Cosmic
    Registriert seit
    23.08.2006
    Ort
    Nordnordost
    Beiträge
    3.928
    Zitat Zitat von habepe Beitrag anzeigen
    Haftpflicht setzt ein Verschulden voraus!
    Also theoretisch kann es schon ein Haftpflichtschaden sein, wenn das Wasser zum Beispiel Putzwasser war ( umgefallener Eimer ) oder eine Leitung angebohrt wurde.
    Aber wenn es sich um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" handelt, nur die Hausratversicherung. Die würde auch bei der angebohrten Leitung erstmal zahlen (Neuwert) und dann beim Schadenverursacher Regreß nehmen.

    PS: Dirk, Haftpflichtversicherung zahlt immer nur den Zeitwert!
    Absolute Zustimmung, Bernd. Und Haftplicht = Zeitwert schrieb ich ja bereits im 1. Satz.
    You can't always get what you want...
    Beste Grüße aus Greifswald
    Dirk

  10. #10
    Daytona
    Registriert seit
    22.06.2010
    Ort
    Mittelfranken
    Beiträge
    2.425
    Gut, die Darstellung im ersten Post "Wasser lief herunter" wurde noch nicht genau definiert.

    Ich hatte auch schon mal den Fall, da wurde dies durch die Haftpflicht abgedeckt. Aber jeder Fall ist etwas anders.
    Gruß,
    Dominik

  11. #11
    Yacht-Master
    Registriert seit
    11.08.2008
    Ort
    Rhein & Main
    Beiträge
    1.573
    Themenstarter
    Erstmal danke für die ganzen Erklärungen!

    Die Ursache konnte nicht genau geklärt werden.

    Vor einem halben Jahr gab es schon einmal einen Wasserschaden durch ein falsch montiertes Duschsyphon. Das wurde inzwischen fachmännisch montiert.

    Für den neuen Schaden gibt es keine Erklärung. Die Wohnung oben drüber ist auch vermietet, womöglich hatten die Kinder einen Planschabend, aber die Handwerker konnten nichts feststellen.

    Zum Glück war der Schaden an meiner Wohnung (Putz an der Decke) noch nicht behoben. So kann jetzt alles in einem Aufwasch geschehen.

    Ich hoffe nur, das war das letzte Mal.

    Viele Grüsse,

    Bernd
    "Less is boring" (Paul Smith)

  12. #12
    Daytona
    Registriert seit
    02.03.2011
    Ort
    State of Ebbelwoi
    Beiträge
    2.583
    Genauso isses.
    Hatte den identischen Fall in 2014 als mir die Soße von obendrüber in die Küche gelaufen ist. Küchenzeile, Schränke und alles andere (egal ob geschraubt, gedübelt oder lose herumstehend) Fall für die Hausrat, nix Gebäudeversicherung.

    Zitat Zitat von habepe Beitrag anzeigen
    Ganz klar Hausratversicherung.

    Achso, Erklärung: Schrank ist nicht fest mit dem Gebäude verbunden. Falls der Mieter keine Hausratversicherung hat - Pech gehabt.
    Grüße
    Duc


    Day Date 18238 gesucht. Scharfes Gehäuse und 1A straffes Band sind Grundvoraussetzung.

  13. #13
    Daytona Avatar von GPX8888
    Registriert seit
    06.05.2012
    Ort
    Im wilden Süden
    Beiträge
    2.541
    Habe aktuell einen etwas anderen Fall, aber daran sieht man, dass das nicht einfach in schwarz oder weiß aufzuteilen ist.
    Bei mir gab es im Fallrohr eine Engstelle, dadurch hat es dann das Abwasser der Geschirrspülmaschine durch das Waschbecken zurückgedrückt. Küche muss ausgebaut werden, Parkett raus, Trocknungsmaschinen aufstellen und dann Küche wieder einbauen. Zuständig ist in diesem Fall die Gebäudeversicherung für alle Arbeiten und Kosten exklusiv der Sockelleisten, die werden von der Hausrat übernommen. Warum die Gebäudeversicherung? Weil die Ursache eine Engstelle im Fallrohr war und daher die Gebäudeversicherung aufkommen muss.
    Es ist also durchaus so, dass die Ursache nicht unerheblich dafür ist, welche Versicherung für den Schaden aufkommen muss. Also einfach die Versicherung anrufen, denen die Situation erklären und dann weißt Du auch, wer und welche Art von Versicherung für Deinen Schaden aufkommt.
    Gruß,
    Michael


    Ich verliere nicht - entweder ich gewinne oder ich lerne!

  14. #14
    Freccione
    Registriert seit
    22.01.2011
    Ort
    Kölle am Ring
    Beiträge
    5.732
    Natürlich muss es sich um eine versicherte Ursache (Gefahr) handeln, aber im zweiten Schritt geht es darum, ob die beschädigte Sache Hausrat oder Gebäudebestandteil ist. Also wenn im Fall von Michael ( GPX8888 ) die Küchenteile beschädigt worden wären = Hausrat ( Ausnahme: Einbauküche wurde ausdrücklich in der Gebäudevers. mitversichert, was man aber nur als Eigentümer, nicht aber als Mieter, machen kann ). Sollte der Ausbau der Küche nur dazu gedient haben um das beschädigte Parkett zu reparieren, wird das von der Gebäudevers. getragen.

    Die Sockelleisten sind garantiert nicht über die Hausratvers. abgerechnet worden.
    Es grüßt der Bernd

  15. #15
    Daytona Avatar von GPX8888
    Registriert seit
    06.05.2012
    Ort
    Im wilden Süden
    Beiträge
    2.541
    Ist tatsächlich so, dass die Sockelleisten getrennt über die Hausrat abgerechnet werden. Boden und Nebenarbeiten übernimmt die Gebäudeversicherung. Blöd und umständlich, ist aber leider so.
    Gruß,
    Michael


    Ich verliere nicht - entweder ich gewinne oder ich lerne!

  16. #16
    Freccione Avatar von Street Bob
    Registriert seit
    13.01.2006
    Beiträge
    5.957
    Zitat Zitat von habepe Beitrag anzeigen
    Haftpflicht setzt ein Verschulden voraus!
    Also theoretisch kann es schon ein Haftpflichtschaden sein, wenn das Wasser zum Beispiel Putzwasser war ( umgefallener Eimer ) oder eine Leitung angebohrt wurde.
    Aber wenn es sich um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" handelt, nur die Hausratversicherung. Die würde auch bei der angebohrten Leitung erstmal zahlen (Neuwert) und dann beim Schadenverursacher Regreß nehmen.

    PS: Dirk, Haftpflichtversicherung zahlt immer nur den Zeitwert!
    Verschulden halte ich in dem Zusammenhang für irrig, eher Verursachen. Verschulden setzt für mich schuldhaftes Verhalten voraus.
    Gruß Lou

    First member of the Rolex Madness Social Club

  17. #17
    Freccione
    Registriert seit
    22.01.2011
    Ort
    Kölle am Ring
    Beiträge
    5.732
    Ersatzpflicht in der Haftpflichtversicherung immer bei Verschulden, nicht zwangsläufig bei Verursachen, könnte ja auch höhere Gewalt oder unvermeidbares Ereignis gewesen sein.
    Es grüßt der Bernd

  18. #18
    Freccione Avatar von Street Bob
    Registriert seit
    13.01.2006
    Beiträge
    5.957
    Echt? Ich hatte da zum Beispiel die Zustandshaftung im Blick. Vielleicht habe ich mich da aber auch ins Strafrecht verrannt.
    Gruß Lou

    First member of the Rolex Madness Social Club

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 04.03.2014, 13:17
  2. Versicherungsfrage
    Von AcidUser im Forum Off Topic
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 12.01.2012, 12:30
  3. An die Versicherungsspezis: Hausrat für WG
    Von speedy im Forum Off Topic
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 23.07.2008, 18:21

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •