Ich denke, die ärztliche Prognose auf künftigen Behandlungsbedarf gibt den Ausschlag. Gab es beim Antrag Hinweise auf Krampfadern als Ausschließungsgrund?
Das Aufnahmeprocedere in der PKV treibt manchmal seltsame Blüten:
Mir ist in dem Zusammenhang ein Fall aus dem Bekanntenkreis bekannt geworden. Hier waren vom Antragsteller ärztliche Behandlungen aus den letzten zehn Jahren für die Aufnahme in die PKV anzugeben. Die Frau hatte seinerzeit mit ihrem damaligen Ehemann zur Rettung der Ehe eine Paartherapie besucht. Noch während der Therapie ging der Mann weiter fremd und die Ehe scheiterte. Die Psychologin bot an, der Frau weiter beratend zur Seite zu stehen. Neun Jahre später scheiterte hieran die Aufnahme. Also Vorsicht!
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28.03.2015, 00:48 #1
Versicherungsfrage PKV (Definition Vorerkrankung)
Hier mal ne spannende Frage für das allwissende Forum.
Wir saßen gestern in netter Runde zusammen und haben über das Thema PKV diskutiert. Dabei kam folgende Frage auf:
Was genau sind Vorerkrankungen?
Es ist soweit klar, dass alle Erkrankungen, sofern Sie ärztlich behandelt wurden und im angefragten Zeitraum liegen, als Vorerkrankungen angegeben werden müssen.
Was aber ist, wenn man seit Jahren Krampfadern im Bein hat, diese aber nie behandelt wurden und auch aktuell keine Beeinträchtigung vorliegt? Kann hier der Versicherer mit der Erkennbarkeit der Krankheit argumentieren, oder gibt bei Vorerkrankungen die ärztliche Behandlung den Ausschlag?
Ich freu mich auf eure Meinungen.
LG
ChristophChristoph
"I hate being Bi-Polar. Its awesome"
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28.03.2015, 01:05 #2Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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28.03.2015, 08:57 #3
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Falls Du einen bestimmten Tarif im Auge hast für bspw. in den letzten 10 Jahren ein relevantes Vorerkrankungsproblem vorliegen könnte ist es auch oft ratsam Vermittlungen wie Impuls etc. abzuklappern.
Diese haben oft vereinheitlichte Anträge für alle Versicherungen die sie vermitteln, wo dann die Frage schon mal von 10 auf 5 Jahre zusammenschrumpfen etc. und auch oft nicht nach einer Vorerkrankung sondern lediglich nach einer Behandlung in den letzten 5 Jahren gefragt wird.
Psychologische Behandlungen sind übrigens eines dieser K.O. Kriterien aber auch diese werden oft wie oben erwähnt abgemildert.
Ein etwas kurioser Tip wäre noch eine FDP Mitgliedschaft die haben mit einigen PKVs Vereinbarungen das deren Mitglieder immer aufzunehmen sind wenn auch mit Risikoaufschlägen.Geändert von MattR (28.03.2015 um 08:59 Uhr)
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28.03.2015, 10:47 #4
Die Gesellschaft fragt, ob Beschwerden oder Erkrankungen bestehen, ob diese behandelt wurden, spielt keine Rolle. Ambulant sind meist die letzten fünf Jahre relevant. Fand eine stationäre Behandlung statt, werden die letzten 10 Jahre erfragt.
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28.03.2015, 11:01 #5
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28.03.2015, 21:21 #6
Vorerkrankungen die angegeben werden müssen sind solche, die ärztlich behandelt wurden und zu denen eine Diagnose gestellt wurde.
Diese Definition habe ich schon mehrfach von PKV und Maklern gehört.Gruss,
Andi
Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.
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28.03.2015, 21:30 #7
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