Zitat Zitat von habepe Beitrag anzeigen
Haftpflicht setzt ein Verschulden voraus!
Also theoretisch kann es schon ein Haftpflichtschaden sein, wenn das Wasser zum Beispiel Putzwasser war ( umgefallener Eimer ) oder eine Leitung angebohrt wurde.
Aber wenn es sich um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" handelt, nur die Hausratversicherung. Die würde auch bei der angebohrten Leitung erstmal zahlen (Neuwert) und dann beim Schadenverursacher Regreß nehmen.

PS: Dirk, Haftpflichtversicherung zahlt immer nur den Zeitwert!
Verschulden halte ich in dem Zusammenhang für irrig, eher Verursachen. Verschulden setzt für mich schuldhaftes Verhalten voraus.