Bei konventioneller Signalisierung wird man vor und hinter dem Tunnel ein Signal haben und damit gibt es keinen signaltechnischen Grund im Tunnel anzuhalten. Zusätzlich gibt es in Tunneln sogenannte Begegnungsverbote, d.h. man schließt aus, dass ein Zug mit Gefahrgut durch den Tunnel fährt und im Tunnel auf einen Personenzug trifft.
Sollte ein Güterzug dennoch im Tunnel in Brand geraten, liegt es am Ende im Ermessen des Lokführers, ob er den brennenden Zug aus dem Tunnel fährt oder ob er ihn abstellt und durch den Notausgang das Weite sucht.
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Baum-Darstellung
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26.03.2015, 22:32 #11--
Beste Grüße, Andreas
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